Internationale Studienbewerber*innen

Internationale Studienbewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in einem deutschsprachigen Land erworben haben, müssen zusätzliche Bewerbungsunterlagen einreichen.

Sprachkenntnisse sind ebenfalls nachzuweisen, da die KHSB keine eigenen Sprachprüfungen durchführt. 

Bitte beachten Sie, dass von fremdsprachigen Unterlagen amtliche deutsche Übersetzungen, ggf. Zeugnisse mit Notenübersicht, vorzulegen sind.

Bei weiteren Fragen zu den Bewerbungsvoraussetzungen und –unterlagen wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.

Bei Fragen zur Studienorientierung, zu Studieninhalten und möglichen Berufsperspektiven wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.

  • beglaubigte Kopie des Reisepasses mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung
  • eine Bescheinigung über die Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung

Dies erfolgt entweder durch die

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft - Zeugnisanerkennungsstelle

oder

Bildungsnachweise für den Hochschulzugang gemäß den Bewertungsvorschlägen (BV) von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, veröffentlicht in der Datenbank www.anabin.de unter Hochschulzugang, die somit einer Hochschulzugangsberechtigung für den beabsichtigten Studiengang entsprechen.

Spätestens zum letzten Tag vor Studienbeginn (i.R. 30.09. bzw. 31.03.) muss der Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit vorliegen. Eine vorläufige Immatrikulation ist nur möglich, wenn zum Stichtag eine Bestätigung vorliegt, dass eine Sprachprüfung durchgeführt wurde, aber die Ergebnisse noch nicht vorliegen. Das Zertifikat der bestandenen Sprachprüfung muss innerhalb des ersten Monats des Semesters vorgelegt werden. Wird die Sprachprüfung nicht bestanden, wird die Immatrikulation zurückgezogen (§ 15 Absatz 1 Nummer 6 der Immatrikulationsordnung (2020)). 

Es gelten diese Nachweise:

Auch gültig sind Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale oder sonstige Abkommen, die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz getroffenen Vereinbarungen als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums
hinreichender Sprachnachweise anerkannt wurden

Der DAAD bietet außerdem eine Übersicht gängiger Sprachtests und Institutionen, die Orientierung geben können.

Sprachprüfungen und Diplome erhalten Sie

Die KHSB führt keine eigenen Sprachprüfungen durch.

Studierendensekretariat

Annegret Schenkel
Sorina Fritz

Raum: 1.103

Telefon: +49 30 50 10 10 10

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Öffnungszeiten

in der Vorlesungszeit:
Montag 9:30-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Dienstag  9:30-12:00 Uhr
Donnerstag  9:30-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr

in der vorlesungsfreien Zeit:
Montag 9:30-12:00 Uhr
Dienstag  9:30-12:00 Uhr
Donnerstag  9:30-12:00 Uhr und 14:00-15:00 Uhr