Internationale Studienbewerber*innen
Internationale Studienbewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in einem deutschsprachigen Land erworben haben, müssen zusätzliche Bewerbungsunterlagen einreichen.
Sprachkenntnisse sind ebenfalls nachzuweisen, da die KHSB keine eigenen Sprachprüfungen durchführt.
Bitte beachten Sie, dass von fremdsprachigen Unterlagen amtliche deutsche Übersetzungen, ggf. Zeugnisse mit Notenübersicht, vorzulegen sind.
Bei weiteren Fragen zu den Bewerbungsvoraussetzungen und –unterlagen wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.
Bei Fragen zur Studienorientierung, zu Studieninhalten und möglichen Berufsperspektiven wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.
- beglaubigte Kopie des Reisepasses mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung
- eine Bescheinigung über die Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung
Dies erfolgt entweder durch die
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft - Zeugnisanerkennungsstelle
oder
Bildungsnachweise für den Hochschulzugang gemäß den Bewertungsvorschlägen (BV) von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, veröffentlicht in der Datenbank www.anabin.de unter Hochschulzugang, die somit einer Hochschulzugangsberechtigung für den beabsichtigten Studiengang entsprechen.
Spätestens zum letzten Tag vor Studienbeginn (i.R. 30.09. bzw. 31.03.) muss der Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit vorliegen. Eine vorläufige Immatrikulation ist nur möglich, wenn zum Stichtag eine Bestätigung vorliegt, dass eine Sprachprüfung durchgeführt wurde, aber die Ergebnisse noch nicht vorliegen. Das Zertifikat der bestandenen Sprachprüfung muss innerhalb des ersten Monats des Semesters vorgelegt werden. Wird die Sprachprüfung nicht bestanden, wird die Immatrikulation zurückgezogen (§ 15 Absatz 1 Nummer 6 der Immatrikulationsordnung (2020)).
Es gelten diese Nachweise:
- das Zeugnis über die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber – DSH-2 oder DSH-3 oder die früher abgelegte Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (PNDS),
- das Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme des Studiums an Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland an einem deutschen Studienkolleg "Feststellungsprüfung" mit bestandenem Prüfungsteil „Deutsch“,
- Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) in allen vier Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis TDN 4,
- das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe, (DSD II),
- das Große oder das Kleine Deutsche Sprachdiplom vom Goethe-Institut im Auftrag der Ludwig-Maximilians-Universität München,
- das Zeugnis über das bestandene Goethe-Zertifikat C 2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS),
- Sprachprüfung für den Hochschulzugang: telc C1 Hochschule .
Auch gültig sind Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale oder sonstige Abkommen, die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz getroffenen Vereinbarungen als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums
hinreichender Sprachnachweise anerkannt wurden
- Deutschnachweis im Diplôm du Baccalauréat, das nach dem Besuch eines zweisprachigen deutsch-französischen Zweiges einer Sekundarschule erworben wurde.
- US-Advanced Placement-Prüfung (AP-Prüfung) im Fach Deutsch.
Der DAAD bietet außerdem eine Übersicht gängiger Sprachtests und Institutionen, die Orientierung geben können.
Sprachprüfungen und Diplome erhalten Sie
- Goethe-Institut Berlin
- TestDaF-Instituts
- telc GmbH bietet ebenfalls ein Gesamtprogramm für Deutsch als Fremdsprache und Deutsch als Zweitsprache an
Die KHSB führt keine eigenen Sprachprüfungen durch.
Studierendensekretariat
Annegret Schenkel
Sorina Fritz
Raum: 1.103
Telefon: +49 30 50 10 10 10
Öffnungszeiten
in der Vorlesungszeit:
Montag 9:30-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Dienstag 9:30-12:00 Uhr
Donnerstag 9:30-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
in der vorlesungsfreien Zeit:
Montag 9:30-12:00 Uhr
Dienstag 9:30-12:00 Uhr
Donnerstag 9:30-12:00 Uhr und 14:00-15:00 Uhr