Was tun eigentlich Frauenbeauftragte?

Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte unterstützen ihre Hochschulen bei der Erfüllung ihres Verfassungsauftrags zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zur Beseitigung bestehender Nachteile gemäß Artikel 3 Absatz 2 des deutschen Grundgesetzes. In ihrer Funktion unterstützen sie die Hochschulleitung und alle anderen Organe und Einrichtungen der Hochschule bei der Herstellung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit und stehen in Einzelfällen unterstützend und beratend zur Seite.

Foto: KHSB

Maßnahmen zur Frauenförderung dienen dem Ausgleich historisch gewachsener, struktureller Benachteiligung von Frauen. Frauen verdienen in Deutschland knapp 22% weniger als Männer (Gender Pay Gap), haben demzufolge relativ zu Männern auch ein deutlich geringeres durchschnittliches Alterssicherungseinkommen (Gender Pension Gap) und sind – auch im Wissenschaftsbetrieb – in Führungspositionen unterrepräsentiert.

An der KHSB ist der Frauenanteil mit über 80% an den Studierenden und über 60% an den Professuren im Vergleich zu anderen Fächergruppen zwar als sehr hoch einzuschätzen. Das Verhältnis beider Anteile zueinander belegt aber auch für die KHSB das Phänomen der Abnahme des Frauenanteils über die wissenschaftlichen Qualifizierungsebenen und Karrierestufen hinweg (Leaky Pipeline).

Konkrete Maßnahmen zur Frauenförderung an der KHSB

  • strukturelle Maßnahmen (Gleichstellungskonzept, Berufungsordnung, Beteiligung der Frauenbeauftragten bei Stellenbesetzungsverfahren und Berufungen, Etablierung des Büros für Gleichstellung, Frauen und Familienangelegenheiten),
  • Mentoringprogramme,
  • Empowermentworkshops (z.B. Wendo für Studentinnen),
  • Vermittlung von Schlüsselkompetenzen (z.B. Wissenschaftliche Texte verfassen),
  • Beantragung von Mitteln aus bundes- oder landesweiten Frauenförderprogrammen  (bspw. zur Installation von Qualifikationsstellen an der KHSB über das Berliner Chancengleichheitsprogramm).

Link

Wissenschafts- und Promotionsrundmail der Sozialen Arbeit (FH): In der Promotionsrundmail werden in fünf Rubriken aus der Wissenschaft der Sozialen Arbeit die Nachrichten gebündelt, welche das Forschen in und das Promovieren im engeren Sinn unterstützen ("Direkte Promotionshilfen"; "Call for papers und Tagungen"; "Publikationen, Publikationsaufrufe und Recherchen"; "Stipendien, Stellen, Preise, Forschungsförderung" sowie "Hintergründe und Ergänzungen").

Netzwerk Mutterschaft und Wissenschaft: Das Netzwerk bietet für all jene ein Forum, die sich als Mutter identifizieren und im Wissenschaftsbetrieb arbeiten, um sich auszutauschen, zu vernetzen, sich gegenseitig zu unterstützen und zu informieren.

Strukturelle Ungleichheiten (an Hochschulen) werden häufig ignoriert oder sind für viele schlicht unbewusst oder nicht sichtbar.  Die (Selbst-)Aufklärung über strukturelle Ungleichheiten und Privilegien und die Mitwirkung am Abbau von Stereotypen im Hochschulalltag sowie die Gestaltung einer diskriminierungsfreien und diversitygerechten Hochschulkultur gehören daher zu den bedeutsamsten Aufgabenfeldern der Gleichstellungsarbeit an Hochschulen.

Konkrete Maßnahmen an der KHSB

Im Feld der Gleichstellungsarbeit an Hochschulen lassen sich zweierlei Arten von Beratung unterscheiden, die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte anbieten: organisationsbezogene Beratung zur strukturellen Veränderung und Etablierung von Gleichstellungsmaßnahmen und -strukturen einerseits sowie Einzelfallberatung andererseits.

Konkrete Beratungsangebote an der KHSB

  • Beratung der Hochschulleitung und aller Organe und Einrichtungen  der Hochschule in allen Frauen betreffenden Angelegenheiten  (Mitarbeit im akademischen Senat und seinen Unterkommissionen, Vertrauensrat, Frauenrat, Zusammenarbeit mit dem StuPa bzw. seinen Gremien, Vernetzung mit der Gleichstellungsbeauftragten, Vernetzung mit der MAV),
  • individuelle Einzelfallberatung und Unterstützung bei Fragen der beruflicher Förderung, Beseitigung von Benachteiligungen, und Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf /Studium,
  • Erstanlaufstelle, Beratung und Unterstützung in Fällen sexualisierter Diskriminierung und Gewalt.

Für viele Menschen stellt die Doppel- oder gar Mehrfachbelastung von Beruf, Studium und Familie eine große Herausforderung dar. Maßnahmen der Familiengerechtigkeit dienen der Ermöglichung der Vereinbarung von Familien- und Pflegeaufgaben und Anforderungen und Verpflichtungen in Studium und Beruf. Diese Herausforderung und ihre Ermöglichung betrifft prinzipiell Frauen wie Männer gleichermaßen. In der Praxis stellt sich das Problem für Frauen jedoch in verschärfter Weise.

Konkrete Maßnahmen zur Familiengerechtigkeit an der KHSB

  • Etablierung des Büros für Gleichstellung, Frauen und Familienangelegenheiten und Zusammenarbeit mit den fachlich Verantwortlichen,
  • Verbesserung der Strukturen und Angebote an der KHSB,
  • konzeptionelle Arbeit an Möglichkeiten der mobilen Arbeit für Angestellte der KHSB.