Bewerben an der KHSB
Informieren Sie sich vor Ihrer Bewerbung über
- Bewerbungsverfahren
- Zugangsvoraussetzung zum B.A.-Studium an der KHSB
- Berufliche und soziale Vorerfahrungen
- Orientierungspraktikum
- Informationen für internationale Bewerber*innen / information for international applicants
- Hochschul- oder Studiengangswechsel
- Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen
- Semesterbeiträge
- Nebenhörerschaft
- Berufs- und tätigkeitsbegleitend studieren
- Bildungsurlaub
Folgende Unterlagen halten Sie für das Bewerbungsverfahren digital bereit - (Unterlagen, die Sie beglaubigt oder im Original vorlegen müssen, sind gekennzeichnet. Diese müssen erst nach der Zulassung in beglaubigter Kopie eingereicht werden.):
- tabellarischer Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung - als beglaubigte Kopie
- ggf. Nachweis über das Orientierungspraktikum
- ggf. Antrag auf Zugangsprüfung / Einstufungsprüfung (Soz. Gerontologie)
- Dienstgebergenehmigung für B.A. Soziale Arbeit, berufsbegleitend und B.A. Soziale Gerontologie - Original
- ggf. Zeugnisse über Berufsausbildung und berufliche Tätigkeiten
- ggf. Nachweis Abschluss Hochschulstudium
- ggf. Nachweis Zivildienst, Freiwilliges Soziales/ Ökologisches/ Kulturelles Jahr, Bundesfreiwilligendienst, Wehrdienst etc.
- ggf. Nachweise zum kirchlichen und sozialen Engagement, Ehrenamt / Bürgerschaftliches Engagement
- ggf. Nachweis über Verantwortung für eine pflegebedürftige Person (z.B. Pflege und Betreuung von Kindern, kranker, alter Menschen, Menschen mit Behinderungen etc.)
- ggf. Nachweise zur Familientätigkeit, Kindererziehung (Familienarbeit ohne Erwerbstätigkeit, Geburtsurkunde in Kopie einreichen)
- ggf. Bewerbung als Hochschul- oder Studiengangswechsel
- ggf. Exmatrikulationsbescheinigung und Unbedenklichkeitsbescheinigung (siehe Hochschul- oder Studiengangswechsel) - Original
Beglaubigungen erteilen Behörden, Pfarrämter und andere siegelführende Institutionen.
Für den dualen Studiengang Soziale Arbeit gelten besondere Bedingungen. Voraussetzung für das Studium an der KHSB ist ein Studienvertrag mit einer Dienststelle des Landes Berlin
Zum Studium an der KHSB können Sie zugelassen werden, wenn Sie
- die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife oder
- eine vom Senat von Berlin im Einzelfall anerkannte Fachhochschulzugangsberechtigung oder ein allgemeines Zugangsrecht (i. S. § 11 Abs. 1 BerlHG) oder
- ein fachgebundenes Hochschulzugangsrecht (i. S. § 11 Abs. 2 BerlHG), eine für das Studium geeignete abgeschlossene Berufsausbildung und danach eine mindestens dreijährige Berufserfahrung erworben haben.
Der Zugang zum Studium an der KHSB kann in bestimmten Fällen auch über eine Zugangsprüfung zum gewählten Studiengang erfolgen (siehe Immatrikulationsordnung § 2 Abs. 2 (1)).
Zu den Zugangsvoraussetzungen für ausländische Studierende gehört zudem ein Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache.
Die Zulassung erfolgt in einem hochschuleigenen Bewerbungsverfahren.
Wenn auf dem Arbeitszeugnis und/oder der Beurteilung der Einrichtung, alle Angaben wie auf dem Formblatt der KHSB zu finden sind, reichen diese Dokumente als Nachweise aus. Das betrifft das Orientierungspraktikum.
Folgende Unterlagen halten Sie für das Bewerrbungsverfahren digital bereit - Unterlagen, die Sie beglaubigt oder im Original vorlegen müssen, sind gekennzeichnet:
- tabellarischer Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung - als beglaubigte Kopie
- ggf. Antrag auf Zulassungsprüfung
- Dienstgebergenehmigung für B.A. Soziale Arbeit, berufsbegleitend - Original
- Einverständniserklärung des Arbeitgebers für B.A. Soziale Gerontologie - Original
- ggf. Zeugnisse über Berufsausbildung und berufliche Tätigkeiten
- ggf. Nachweis Abschluss Hochschulstudium oder Vordiplom, BA-Studium mindestens 90 credits
- ggf. Nachweis Zivildienst, Wehrdienst
- ggf. Nachweise über FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst, Freiwilligendienste im Ausland
- ggf. Nachweise zum kirchlichen und sozialen Engagement
- ggf. Nachweis über Pflege und Betreuung von Kindern, kranker, alter Menschen, Menschen mit Behinderungen
- ggf. Nachweise zur Familientätigkeit, Kindererziehung (Familienarbeit ohne Erwerbstätigkeit, Geburtsurkunde in Kopie einreichen)
- ggf. Nachweise über Tätigkeiten/Praktika im In- und Ausland in einem sozialen Feld ohne obligatorisches Orientierungspraktikum
- ggf. Bewerbung als Hochschul- oder Studiengangswechsel
- ggf. Exmatrikulationsbescheinigung und Unbedenklichkeitsbescheinigung (siehe Hochschul- oder Studiengangswechsel) - Original
Beglaubigungen erteilen Behörden, Pfarrämter und andere siegelführende Institutionen.
Wir bitten davon abzusehen, Ihre Bewerbungen in Heftern oder Hüllen einzureichen.
Für den Studiengang Religionspädagogik ist ein Orientierungspraktikum eine Zugangsvoraussetzung.
Ja, sofern die Rahmenbedingungen für das Orientierungspraktikum erfüllt sind.
Wenn Ihnen das Bachelorzeugnis noch nicht überreicht wurde, laden Sie bitte eine aktuelle Leistungsübersicht hoch.
Nein, die KHSB hat ein hochschulinternes Bewerber*innenauswahlverfahren. Dabei spielen neben der Abschlussnote auch soziales/kirchliches/politisches Engagement, Ehrenamt, berufspraktische Vorerfahrungen etc. eine Rolle.
Entsprechende Nachweise darüber sind der Bewerbung beizulegen.
Ungefähr einen Monat nach Bewerbungsschluss erhalten Sie eine Mail mit einer Zu- oder Absage. Im Falle einer Absage besteht die Option im Nachrückverfahren berücksichtigt zu werden. Hierbei konnen Zusagen auch noch bis in die ersten Wochen der Vorlesungszeit versendet werden.
Die KHSB steht Studierenden aller Religionen und Weltanschauungen offen. Sie bietet Studierenden Möglichkeiten, die dazu anregen, das eigene Studium in den Horizont einer „Gesellschaft ohne Ausgeschlossene“ (Papst Franziskus) zu stellen. Von allen Studierenden wird erwartet, dass sie den kirchlichen Auftrag der KHSB anerkennen und beachten.
Ja. Dazu reichen Sie eine weitere Bewerbung ein, wobei sich das Motivationsschreiben jeweils auf den angestrebten Studiengang beziehen sollte.
Ein Studienplatz kann auf begründeten Antrag auf Grund einer außergewöhnlichen Härte vergeben werden. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn besondere, vor allem gesundheitliche, soziale, behinderungsbedingte oder familiäre Gründe in der Person der Bewerber*innen die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. Einem Härtefallantrag sind aussagekräftige Nachweise anzuhängen.
Gasthörer*innen müssen keine Studierenden sein. Jede Person, die an einem Kurs der KHSB teilnehmen möchte, kann hier einen Antrag auf Gasthörerschaft bis zum 31.03. (für das Sommersemester) bzw. bis zum 31.08. (für das Wintersemester) stellen. Die Teilnahme ist kostenpflichtig. Teilnehmende zahlen 40 € pro Semesterwochenstunde.
Beratung für Studieninteressierte
Sie interessieren sich für ein Studium bei uns und haben Fragen zu unseren Studiengängen?
Sie haben Fragen zur Bewerbung an der Hochschule?
Wir beraten Sie gern persönlich oder telefonisch.
Paula Schwalm (studentische Beratung)
Niklas Schmidt (studentische Beratung)
Raum: 1.083, Tel. +49 30 50 10 10 703 oder Email
studentische Beratung per Telefon und vor Ort an der KHSB:
Di 12:00-14:30
Mi 12:30-15:00 (entfällt bis 07.01.25)
Fr 10:00-12:30
Allgemeine Studienberatung
Yvonne Merkel