Prüfungsamt

Für die Durchführung der Prüfungsangelegenheiten und andere in den Studien- und Prüfungsordnungen genannten Aufgaben ist das Prüfungsamt zuständig. Es organisiert und überwacht die Prüfungen, registriert die Prüfungsleistungen und den termingerechten Eingang der Bachelor- oder Masterarbeiten, erstellt Modulzertifikate, Zeugnisse und Urkunde, ist Ansprechpartner im Umgang mit Opencmpus und bietet Studienverlaufsberatungen an.

Über Rechtsbehelfe (Widersprüche) gegen im Prüfungsverfahren getroffene Entscheidungen entscheidet der Prüfungsausschuss.

Liebe Studierende,

hier nun der Prüfungsplan für das 2. und 4. FS BbS. Bitte achten Sie auf den Anmeldezeitraum

- Plan

Beste Grüße, Ihr Prüfungsamt

Liebe Studierende,

die Prüfungswochen des WiSe 24/25 sind in der Zeit vom 03.-14.02.2024. Wir werden versuchen, alle Prüfungen in die zweite Prüfungswoche zu legen, da in der ersten Prüfungswoche Schulferien sind.

Der Prüfungsplan wird voraussichtlich Mitte Dezember 2024 eingestellt werden.

Ihr Prüfungsamt, KHSB

Bei Überschreitung der Regelstudienzeit  stellen Sie bitte vor Ablauf der Rückmeldezeit einen Antrag auf Studienverlängerung und reichen ihn immer beim Prüfungsamt ein (per Post, persönlich oder per Mail).

Bei der Überschreitung der Regelstudienzeit um mehr als zwei Semester entscheidet die*der Präsident*in über den Antrag. Zur Unterstützung der Entscheidung kann eine Studien(verlaufs)beratung angeordnet werden (§14  Immatrikulationsordnung der KHSB).

Wenn Sie aufgrund von längerer Erkrankung, Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit oder sonstigen Gründen Ihr Studium nicht weiterführen können, haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Beurlaubung zu stellen. Sie finden diesen im Open Campus Portal. Studierende, die nicht in Open Campus immatrikuliert sind, finden den Antrag hier.

Nach erfolgreichem Abschluss Ihres Studiums in den Bereichen:

  • B.A.Soziale Arbeit
  • B.A. Soziale Arbeit, berufsbegleitend
  • B.A. Kindheitspädagogik
  • B.A. Heilpädagogik

beantragen Sie die staatliche Anerkennung durch die zuständige Senatsverwaltung nach dem Sozialberufe-Anerkennungsgesetz Berlin.

Als Nachweis gilt im Vorfeld bereits die Studienabschluss-Bescheinigung, die Sie mit bestandener Abschlussprüfung in Ihrem Open Campus finden.

Über Verfahren und benötigete Unterlagen informieren Sie sich bitte bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Beglaubigungen für die Staatliche Anerkennung können durch die Hochschule vorgenommen werden. Bitte wenden Sie sich dazu an das Prüfungsamt.

Ihre Anwesenheit in den Seminare wird von den Lehrenden im OpenCampus Portal geführt und bescheinigt. Die Lehrenden hinterlegen im System ebenso die Bewertungen der Prüfungsleistungen (und ggf. der Studienleistungen).

Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich in die entsprechenden Kurse des Lehrveranstaltungsangebots einbuchen und die Prüfungsleistungen (und ggf. die Studienleistungen) anmelden. Nur dann können die Lehrenden die entsprechenden Eintragungen vornehmen.

Ihre Kurse (Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen und ggf. Studienleistungen) buchen Sie im OpenCampus Portal unter "Kurse buchen". Bescheinigungen der Teilnahme und die Noteneintragung finden Sie unter "Mein Fortschritt"

Dokumentieren Sie für Ihre eigene Übersicht alle absolvierten Lehrveranstaltungen und erbrachten Leistungen zusätzlich im Studienbuchblatt..

Waren Sie weniger als 75% der Lehrveranstaltungszeit anwesend, kann die*der Lehrende die Bescheinigung der Teilnahme verweigern. Sie müssen dann das Seminar in einem späteren Semester wiederholen.

Kompensationsleistungen sind nur bedingt zugelassen. In aller Regel nur für Studierende mit Behinderung und/oder einer chronischen Erkrankung (§ 11 der Allgemeinen Ordnung für das Studium und die Prüfungen)

Für jedes abgeschlossene Modul erstellen wir Ihnen ein Modulzertifikat. Diese können innerhalb des Studiums im Prüfungsamt angefordert werden bzw. liegen im Prüfungsamt zur Abholung bereit.

Die Modulzertifikate sind Bestandteil Ihres Diploma Supplement, welches Sie am Ende Ihres Studiums zusammen mit Zeugnis und Urkunde erhalten.

Bewahren Sie alle Dokumente ein Leben lang (wenigstens bis zum Eintritt ins Rentenalter) sorgfältig auf.

Sie benötigen diese eventuell:

  • für einen Studienortwechsel zur Entscheidung über anzurechnende Studien- und Prüfungsleistungen aus Ihrem bisherigen Studium an der KHSB,
  • zur Anrechnung für einen weiteren Studiengang
  • als Nachweis für Ihren künftigen Arbeitgeber oder
  • Anerkennung des Studienabschlusses außerhalb Deutschlands. 

Ersatzausstellungen sind kostenpflichtig.

Zeugnis und Urkunde Ihres Abschlusses erhalten Sie im Rahmen einer Graduiertenfeier, die für Absolvent*innen eines Sommersemester am zweiten Dienstag im November und für Absolvent*innen eines Wintersemesters am zweiten Dienstag im Mai, stattfindet. Änderungen sind möglich.

Prüfungsamt

Raum: 1.104

Simone Vieth
Telefon: +49 30 50 10 10 73

Merve Öz
Telefon: +49 30 50 10 10 32

Email senden

 

Öffnungszeiten

in der Vorlesungszeit:
Montag             9:30-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
Dienstag           9:30-12:00 Uhr
Donnerstag       9:30-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr

in der vorlesungsfreien Zeit:
Montag             9:30-12:00 Uhr
Dienstag           9:30-12:00 Uhr
Donnerstag       9:30-12:00 Uhr und 14:00-15:00 Uhr