Open Access
Open Access
Open Access (OA) meint freien Zugang zu Informationen und uneingeschränkte Nutzung elektronischer Ressourcen für alle.
Die KHSB fühlt sich verpflichtet, das Internet als Medium der Wissensverbreitung aufzugreifen.
2021 hat die KHSB die Berliner Erklärung unterzeichnet und eine Open-Access-Policy erarbeitet.
Alle Informationen, die Sie benötigen und die Ansprechpartner:innen, die Sie bei Ihrer OA-Publikation unterstützen werden, sind im unteren Teil dieser Seite aufgeführt.
- Weltweit können alle Menschen ohne finanzielle, rechtliche oder technische Barrieren unmittelbar über Suchmaschinen, freie Repositorien und Bibliothekskataloge gleichberechtigt von wissenschaftlichen Erkenntnissen profitieren.
- Förderung der internationalen und interdisziplinären Zusammenarbeit.
- Erhöhter Grad an Sichtbarkeit und Auffindbarkeit der wissenschaftlichen Forschungsergebnisse.
- Erhöhte Zitierhäufigkeit der Publikation und damit erhöhtes Renommee.
- Sicherstellung der Nutzungsrechte der Autor*innen an ihrer wissenschaftlichen Arbeit.
- Festlegung der Nachnutzungsrechte durch die Autor*innen (z.B. über CC-Lizenzen).
- Langfristige Speicherung der wissenschaftlichen Forschungsergebnisse durch Archivierung auf Publikationsservern (z.B. KiDocs, Deutsche Nationalbibliothek).
Goldener Weg
Beim Goldenen Weg handelt es sich um die Erstveröffentlichung von Publikationen in Open Access Journals oder als Open Access Books.
Grüner Weg
Der grüne Weg steht für das Publizieren wissenschaftlicher Beiträge auf disziplinären Fachservern oder interdisziplinären Servern einer Institution (so gen. institutionelle Repositorien) unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen
Weitere Publikationsmodelle finden Sie hier.
Springer-DEAL
2020 ist die KHSB dem Springer-DEAL beigetreten. Damit besteht sowohl die Möglichkeit des freien Zugriffs auf die E-Zeitschriften von Springer als auch die OA-Publikationen in diesem Verlag zu einem angemessenen Preis. Weitere Infomationen finden Sie hier.
Hogrefe PsyJournals
durch die Open Access Tranformationsvereinbarung können in den Hogrefe PsyJournals Publikationen ohne weitere Article Processing Charges (APC) veröffentlicht werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Hochschulbibliotheken der Arbeitsgemeinschaft Katholisch-Theologischer Bibliotheken (AKThB) und des Verbands kirchlich-wissenschaftlicher Bibliotheken (VkwB) bieten allen Angehörigen ihrer Hochschulen - Lehrenden und Studierenden - die Möglichkeit, elektronisch erzeugte, qualifizierte Dokumente (Diplomarbeiten, Bachelor Thesis, Master Thesis, Doktorarbeiten, Habilitationen, Projektberichte, Forschungsarbeiten, Aufsätze etc.) über ihr Online-Publikations-System auf Basis der OPUS-Technologie kostenlos zu veröffentlichen. Die Texte stehen nach ihrer Veröffentlichung weltweit im Internet zur Verfügung und werden von den Bibliotheken dauerhaft archiviert. Die Dokumente sind über Bibliothekskataloge und über die Suchmaschinen des WWW erschlossen und zugänglich.
Sie haben ein Manuskript vorbereitet und möchten Open Access in einer Fachzeitschrift publizieren – wissen aber nicht genau in welcher, und ob es Sie etwas kosten wird? Oder Sie möchten ein Buch im Open Access veröffentlichen, wissen aber nicht welcher Verlag OA anbietet? Dann kann Ihnen der oa.finder helfen!
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Margarete Roßmann (Leiterin der Bibliothek).
Übersicht über verschiedene Geschäftsmodelle
Open-Access-Publikationskosten einzelner Verlage:
Beltz, Budrich, hogrefe, transcript, V&R
(Verlage, die noch keine OA-Publikationen anbieten: Herder, Kohlhammer, UTB)
Ansprechpartnerin: Margarete Roßmann
Die Entscheidung, ob und wie ein Werk veröffentlicht wird sowie das Einräumen von Nutzungsrechten an Dritte obliegen nach deutschem Urhebergesetz dem Urheber/der Urheberin eines Werkes.
Beim OA-Publizieren räumt der Urheber/die Urheberin durch Versehen des eigenen Werkes mit einer Open Content Lizenz Dritten ein einfaches Nutzungsrecht am Werk ein und behält zugleich das eigene Nutzungsrecht. Bekannte, weit verbreitete Open Content Lizenzen sind z.B. die Creative Commons Lizenzen (CCL).
Die Lizenzierungsmodelle ermöglichen, das zu publizierende Dokument in unterschiedlichem Umfang zu schützen und lassen sich einfach per Link integrieren.
Rechtliches zur Zweit- und Parallelpublikation
Hat ein Verlag das dauerhafte ausschließliche Nutzungsrecht an Ihrer Erstpublikation via Verlagsvertrag erworben, so ist die Zweitpublikation nur mit dessen Zustimmung möglich und wird auch in vielen Fällen z.T. unter Auflagen gestattet, die in der
SHERPA/RoMEO-Liste aufgeführt sind.
Eine hiervon abweichende Regelung existiert mit §38 UrhG für Zeitschriftenaufsätze als Resultat einer aus mindestens zur Hälfte öffentlich finanzierten Forschungstätigkeit.
Online-Parallelpublikationen lassen sich vertraglich durchsetzen durch Streichen bestimmter Formulierungen im Verlagsvertrag oder Verwenden von Vertragszusätzen, die vom Verlag gegengezeichnet werden müssen, um Rechtsgültigkeit zu erlangen.
Articel Processing Charges (APC)
Die Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen („Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities“) aus dem Jahr 2003 ist die zentrale programmatische Grundlage der internationalen Open-Access-Bewegung. Sie postuliert den offenen Zugang zu wissenschaftlicher Information. Dies umfasst Textpublikationen ebenso wie Forschungsdaten, Bilder und multimediale Objekte.
Unter Closed-Access-Bedingungen ist ein Werk nur dann zugänglich, wenn vorab für den Zugang bezahlt wurde. Im wissenschaftlichen Umfeld wird die Zugangsgebühr traditionell durch Bibliotheken bezahlt, etwa durch Abschluss von Lizenzverträgen. Im Closed Access liegen alle Nutzungsrechte beim Verlag. Auch die Autor/inn/en selbst können ohne Erlaubnis des Verlages nicht mehr über ihr Werk verfügen. Zweitveröffentlichungen sind damit nicht ohne weiteres möglich.
Creative-Commons-Lizenzen oder kurz CC-Lizenzen sind freie Lizenzen, die von der gemeinnützigen Organisation Creative Commons entwickelt wurden. Sechs CC-Lizenzen unterstützen Autor/inn/en bei der stufenweisen Freigabe ihrer Inhalte zur Nutzung durch die Allgemeinheit. Allen CC-Lizenzen gemeinsam ist, dass die Urheber/inn/en bei jeder Verwertung genannt werden müssen.
Goldener Weg: Die Erstveröffentlichung in einer Open Access-Zeitschrift als Open-Access-Monografie oder als Beitrag in einem Open Access erscheinenden Sammelwerk oder Konferenzband wird als der Goldene Weg des offenen Zugangs zu wissenschaftlichem Wissen bezeichnet. OA-Texte entsprechen den Kriterien des Offenen Zugangs und sind durch ein Peer-Review qualitätsgeprüft. Der Zugang ist weltweit offen und kostenfrei. Beiträge dürfen unter Benennung der Urheberschaft frei heruntergeladen, genutzt, kopiert, gedruckt oder verteilt werden. Die Kosten dieser Veröffentlichungen werden in der Regel von den Autoren bzw. deren Institutionen getragen: Verleger von Open Access-Publikationen erheben anstelle von Subskriptionsgebühren vom Abonnenten Publikationsgebühren, meist in Form einer Bearbeitungsgebühr.
Grüner Weg: Der sog. Grüne Weg ist die Zweitveröffentlichung eines Buches oder Zeitschriftenartikels nach der Erstveröffentlichung in einem klassischen Verlag. Die Zweitveröffentlichung ist dann uneingeschränkt möglich, wenn den Verlagen vertraglich kein ausschließliches, sondern ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt worden ist bzw. wenn die Autor*inn*en sich das Recht auf parallele Online-Veröffentlichung ausdrücklich vorbehalten haben. Sofern die Autor*inn*en jedoch sämtliche Verwertungsrechte für ihre Artikel an die herausgebenden Verlage abgetreten haben, steht es ihnen nicht mehr frei, wann und in welcher Form sie die Artikel über das Internet zugänglich machen. Vielmehr bedarf es dann der Zustimmung der herausgebenden Verlage. Die meisten Verlage haben deshalb Richtlinien veröffentlicht, in denen sie pauschal regeln, ob und wie Autor*inn*en ihre Werke online als Zweitveröffentlichung anbieten dürfen und welche Karenzzeit verstrichen sein muss. Entsprechend §38 des Urheberrechtsgesetzes darf der Urheber seine Publikation nach Ablauf eines Jahres seit Erscheinen anderweitig vervielfältigen und veröffentlichen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Hybrider Weg
Nutzungsrechte regeln, wie urheberrechtlich geschützte Werke von Urheberf*inn*en, Verlagen und Dritten genutzt werden können. Urheber*inn*en übertragen entweder einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte. Ein einfaches Nutzungsrecht berechtigt dazu, das Werk vertragsgerecht zu nutzen. Ein ausschließliches Nutzungsrecht dagegen berechtigt exklusiv den/die Inhaber*in, das Werk zu nutzen, alle anderen sind von der Nutzung ausgeschlossen. So dürfen Autor*inn*en, die in einem Verlagsvertrag ausschließliche Nutzungsrechte erteilt haben, nicht ohne weiteres eine Zweitveröffentlichung vornehmen.
Open Access heißt, dass die Inhalte verlässlich archiviert, frei zu lesen und in jeder legalen Weise nachnutzbar sind. Der Begriff bezieht sich auf öffentlich geförderte wissenschaftliche Publikationen, Forschungsdaten und das digitale kulturelle Erbe.
Die Open-Access-Beauftragten beraten das Präsidium der KHSB bei strategischen Entscheidungen zu Open Access.
Die Open-Access-Policy der KHSB umfasst Empfehlungen zum Open-Access-Publizieren der Angehörigen der KHSB und Selbstverpflichtungen der Hochschule, entsprechende Services hinsichtlich Beratung, Finanzierung und Infrastruktur bereit zu stellen.
Platin-Weg
Ein Repositorium ist eine Plattform zur weltweiten Veröffentlichung und Archivierung von wissenschaftlichen Publikationen, Forschungsdaten oder Daten des kulturellen Erbes. Kidoks ist das Repositorium für Publikationen der KHSB.
In einem Verlagsvertrag werden Rechte und Pflichten von Autor*inn*en und Verlag geregelt. Zentraler Bestandteil sind Regelungen zur Übertragung von Nutzungsrechten. In einem Vertrag unter Closed-Access-Bedingungen übertragen Autor*inn*en dem Verlag ausschließliche Nutzungsrechte. So können sie nach Vertragsabschluss nicht mehr ohne Erlaubnis des Verlages über ihr Werk verfügen. Unter Open-Access-Bedingungen hingegen übertragen Autor*inn*en dem Verlag einfache Nutzungsrechte. Damit behalten sie z. B. das Recht, eine Zweitveröffentlichung ihrer Publikation vorzunehmen.
Mit einer Zweitveröffentlichung können Werke, die zunächst unter Closed-Access-Bedingungen erschienen sind, Open Access verfügbar gemacht werden. Die Zweitveröffentlichung erfolgt zeitgleich oder zeitversetzt zur Erstveröffentlichung auf einem Repositorium. Das Einstellen auf persönlichen Websites o. Ä. zählt nicht als Zweitveröffentlichung, da hier wichtige Aspekte wie langfristige Zugänglichkeit und Zitierbarkeit nicht gewährleistet sind.
Das Zweitveröffentlichungsrecht nach § 38 (4) des Urheberrechtsgesetzes gibt Autor*inn*en das Recht, ihre Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen über eine Zweitveröffentlichung Open Access verfügbar zu machen. Dieses Recht gilt auch dann, wenn im Verlagsvertrag eine Zweitveröffentlichung untersagt ist.