M.A. Präventive Soziale Arbeit, Vollzeitstudiengang

Prävention ist eine wesentliche Leitlinie professionellen Handelns im Sozial- und Gesundheitswesen und zugleich eine normative Leitlinie der Sozialpolitik. Aus diesem Grund fokussiert der Masterstudiengang insbesondere auf Prävention bzw. präventive Praktiken. Sie erweitern Ihr vorhandenes sozialprofessionelles Wissen sowie Ihr methodisches Repertoire in Richtung einer dezidiert präventiv ausgerichteten Sozialen Arbeit. Aufbauend auf fundiertem gesellschaftsdiagnostischen Wissen erlaubt der Studiengang eine exemplarische Vertiefung entweder im Feld der Prävention und Gesundheitsförderung oder der Kriminal- und Gewaltprävention. Der Studiengang findet im engen Austausch mit Institutionen der Praxis statt und betont die Querschnittskompetenzen der Sozialraumorientierung, der Praxisforschung sowie des Sozialmanagements.

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07.-10.01.25 Digitale Infowoche

Studienprofil

Der anwendungsorientierte Masterstudiengang Präventive Soziale Arbeit erweitert Ihr vorhandenes sozialprofessionelles Wissen sowie Ihr methodisches Repertoire in Richtung einer dezidiert präventiv ausgerichteten Sozialen Arbeit. Die Kernthemen des Studiengangs liegen in der Auseinandersetzung mit Prävention als Leitlinie professionellen Handelns im Sozial- und Gesundheitswesen. Der Masterstudiengang hat eine dezidiert handlungswissenschaftliche Ausrichtung, Prävention wird auf zwei konkrete Handlungsfelder, nämlich Prävention und Gesundheitsförderung und Kriminalprävention sowie die jeweiligen empirischen, handlungsfeldspezifischen und methodischen Grundlagen bezogen. Partizipation als Grundlage für das Handeln und Gestalten sowie die konsequente Fokussierung des sozialen Raumes bilden zentrale Prinzipien.

Vertiefung in Wahlprofilen

Sie profitieren bei diesem Studiengang in besonderer Weise von der konzeptionellen interdisziplinären Verknüpfung der Wissensbestände verschiedener Sozialer Professionen. Eine exemplarische Vertiefung erfolgt den Wahlprofilen „Gesundheitsprävention“ oder der „Kriminal- und Gewaltprävention“.

In Fortführung Ihrer einschlägigen Kenntnisse aus dem Bachelorstudium geht es bei dem Masterstudium um die strategische Ausgestaltung sozialer Dienste zur Verhinderung sozialer Probleme. Der Masterstudiengang versetzt Sie in die Lage, kompetent innerhalb einer proaktiven Unterstützungsstruktur zu handeln sowie deren Entwicklung voranzubringen, exemplarisch eingeübt in den Bereichen der Gesundheits- oder Kriminalprävention. Sie verfügen über

  • wissenschaftlich fundierte Kenntnisse des sozialen und politischen Kontextes sozialer Dienste,
  • ausgeprägte Kenntnisse im Bereich der Forschung und Praxisentwicklung,
  • über hohe ethische Reflexionsfähigkeiten hinsichtlich einer präventiven Sozialen Arbeit,
  • Fähigkeiten zur anwendungsbezogenen Verknüpfung von wissenschaftlichem Wissen und methodischen Kenntnissen,
  • fundierte Kenntnisse der jeweiligen rechtlichen Grundlagen des Praxisfeldes,
  • Praxiskontakte in das für Sie relevante Vertiefungsfeld.

Mit dem erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs Präventive Soziale Arbeit qualifizieren Sie sich generell für stärker strategisch und konzeptionell ausgerichtete Stellenprofile sowie für eine spezifische Tätigkeit in den Bereichen der Gesundheits- bzw. Kriminalitätsprävention. Es findet aber keine Engführung auf diese beiden Felder statt, exemplarisch erworbene Kenntnisse können selbstverständlich auch in anderen Arbeitskontexten eingesetzt werden. Sie werden beispielsweise tätig:

  • in der Gestaltung kommunaler Maßnahmen zur Gesundheits- oder Kriminalprävention,
  • in der Sozialen Arbeit zur Stärkung von gesundheitsfördernden Strukturen auf kommunaler Ebene,
  • in der praxisbezogenen Forschung zu präventiver Sozialer Arbeit,
  • in der Kriminal- und Gewaltprävention, insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe,
  • in der Organisation bzw. Führung einschlägiger Projekte oder Träger.

Der Abschluss Master of Arts in Präventiver Sozialer Arbeit (M.A.) ist den Masterabschlüssen von Universitäten formal gleichgestellt und berechtigt grundsätzlich zur Promotion. Näheres dazu regeln die Promotionsordnungen der jeweiligen Universitäten. Des Weiteren eröffnet Ihnen der Abschluss den Zugang zum höheren Dienst.

Dagegen kann die „Staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagog*in“ nach dem Sozialberufe-Anerkennungsgesetz Berlin mit dem Master-Abschluss NICHT erworben werden. Dafür qualifiziert ausschließlich der Bachelor-Abschluss in Sozialer Arbeit.

Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in Sozialer Arbeit, Heilpädagogik, Kindheitspädagogik oder ein anderer einschlägiger Hochschulabschluss

    Ist der vorangegangene grundständige Bachelorstudiengang modularisiert und mit Credits nach dem European Credit Transfer System (ECTS) versehen, so wird der Erwerb von 210 ECTS‐Leistungspunkten vorausgesetzt. Bewerber:innen erfüllen die Zugangsvoraussetzungen auch dann, wenn sie einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit 180 ECTS‐Leistungspunkten abgeschlossen haben. Die für den Masterabschluss fehlenden 30 ECTS-Leistungspunkte können gemäß § 11 der Anerkennungs- und Anrechnungsordnung für die Studiengänge der KHSB (AAO) in Verbindung mit der Richtlinie zu § 11 AAO durch nachgewiesene Leistungen anerkannt oder angerechnet oder zusätzlich erworben werden. Die Entscheidung über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen oder über die Anrechnung von außerhalb der Hochschule erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten trifft der Prüfungsausschuss. Liegen zum Zeitpunkt der Bewerbung keine anerkennungsfähigen Studien‐ und Prüfungsleistungen oder keine anrechenbaren außerhochschulisch erworbenen Kenntnisse und Fähigkeit vor, können Bewerberinnen und Bewerber zum Studium unter der Auflage zugelassen werden, dass sie die in der Auflage formulierten Bedingungen bis zur Disputation der Masterthesis nachweisen.

    Die KHSB hat Vorgaben für die Anerkennung von bereits an Hochschulen erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Qualifikationen entwickelt, um das Anrechnungs- bzw. Anerkennungsverfahren für Sie einfach, transparent und verbindlich zu gestalten. Nichtsdestotrotz kann das Nachholen der für den Masterstudiengang erforderlichen 30 ECTS-Leistungspunkte zu einer Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit führen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn keine oder nur wenige an Hochschulen erworbene Studien- und Prüfungsleistungen oder außerhochschulisch erworbene Qualifikationen vorliegen.

    Den Antrag auf Anrechnung bzw. Anerkennung von bereits erbrachten Studienleistungen reichen Sie mit Ihrer Bewerbung an der KHSB ein. Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss nach Ihrer Immatrikulation. Details zu den rechtlichen Vorgaben können Sie der Anerkennung und Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen (pdf, 2020)  sowie den Richtlinie zur Anerkennung und Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen (pdf, 2020) entnehmen.

    Vom 01.11.24 bis 15.01.25 können Sie sich hier für das Sommersemester 2025 bewerben. Sollten Sie bereits ein Konto in unserem OpenCampus Portal haben, nutzen Sie dieses bitte und loggen sich hier ein.

    Studiendauer
    3 Semester
    Studienform
    Vollzeit
    Module/Credits
    8/90
    Abschluss
    Master of Arts
    Studienplätze
    40
    Voraussetzungen
    Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in Sozialer Arbeit, Heilpädagogik, Kindheitspädagogik oder ein anderer einschlägiger Hochschulabschluss
    Studienstart
    Sommersemester
    Bewerbung
    01. November bis 15. Januar
    Präsenzzeiten
    Studiengangsleitung