M.A. Bildung und Beratung in Sozialer Arbeit und Pädagogik, tätigkeitsbegleitender Teilzeitstudiengang
Bildungs- und Beratungskompetenzen bilden die Grundlage des sozialprofessionellen Handelns in der Sozialen Arbeit und Pädagogik. Der tätigkeitsbegleitende Masterstudiengang „Bildung und Beratung in Sozialer Arbeit und Pädagogik“ bietet Ihnen einen Rahmen, um diese Kompetenzen gezielt auszubauen. Angesichts der Zunahme an Beratungsbedarfen in lebensweltlichen Zusammenhängen und der Bedeutung lebensbegleitender Bildungschancen für gesellschaftliche Teilhabe fokussiert der Studiengang die Entwicklung innovativer Bildungs- und Beratungsansätze.
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07.-10.01.25 Digitale Infowoche
Der anwendungsorientierte Masterstudiengang Bildung und Beratung in Sozialer Arbeit und Pädagogik fokussiert angesichts der Zunahme an Beratungsbedarfen in lebensweltlichen Zusammenhängen und der Bedeutung lebensbegleitender Bildungschancen für gesellschaftliche Teilhabe auf die Entwicklung eines (sozial-)pädagogischen Bildungs- und Beratungsansatzes. Beratung wird dabei als grundlegende Aufgabe der Sozialen Arbeit und Pädagogik definiert und hinsichtlich ihres Spezifikums gegenüber anderen therapeutischen und spezialisierten Beratungsansätzen in anderen Professionen begründet. Angesichts bildungspolitischer Forderungen, die auf Förderung von Berufsfähigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe gleichermaßen zielen, ist Soziale Arbeit herausgefordert, ihren eigenständigen (sozial-)pädagogischen Bildungsbegriff zu präzisieren. Erarbeitet werden Theorieansätze, die einen erweiterten Bildungsbegriff zu begründen suchen. Dabei wird die Frage nach der Bildungswirkung von Strukturen und sozialen Räumen aufgenommen und kritisch mit dem auf schulische Vermittlungsformen fokussierten klassischen Bildungsbegriff reflektiert.
Aufbauend auf ein einschlägiges Bachelorstudium vermittelt das Masterstudium Ihnen die Kompetenzen zur Planung, Durchführung und Evaluation von Beratungs- und Bildungsprozessen. Der Masterstudiengang versetzt Sie in die Lage, in Beratungs- und Bildungssituationen kompetent zu handeln sowie die sozialen Professionen durch die Entwicklung innovativer Bildungs- und Beratungskonzepten zu stärken. Sie verfügen über
- wissenschaftlich fundierte Kenntnisse über gesellschaftliche Veränderungsprozesse und damit verbundene Herausforderung für soziale Professionen,
- umfassende Kenntnisse im Bereich der Praxisforschung und Qualitätsentwicklung,
- hohe ethische Reflexionsfähigkeiten,
- Erfahrung in der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von Projekten,
- fundierte Handlungskompetenzen für Beratungs- und Bildungsprozesse,
- Fähigkeiten zur anwendungsbezogenen Verknüpfung von wissenschaftlichem Wissen mit Bildungs- und Beratungsprozessen.
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs „Bildung und Beratung in Sozialer Arbeit und Pädagogik“ qualifizieren Sie sich allgemein für Tätigkeiten im Beratungs- und Bildungskontext sowie speziell für stärker strategisch und konzeptionell ausgerichtete Stellenprofile im Rahmen des Sozialmanagements. Sie werden beispielsweise tätig
- in Arbeitsfeldern der Bildung (z.B. politische Bildung, kulturelle Bildung, Gesundheitsprävention; Familien- und Erwachsenenbildung, Menschenrechtsbildung),
- in Arbeitsfeldern der Beratung (z.B. Erziehungsberatung, Suchtberatung, Sozialberatung, Migrationsberatung),
- in der praxisbezogenen Forschung zu Bildungs- und Beratungsprozessen,
- in der Entwicklung und Leitung innovativer Projekte,
- in der Organisation bzw. Führung einschlägiger Träger.
Der Abschluss Master of Arts in Bildung und Beratung in Sozialer Arbeit und Pädagogik (M.A.) ist den Masterabschlüssen von Universitäten formal gleichgestellt und berechtigt grundsätzlich zur Promotion. Näheres dazu regeln die Promotionsordnungen der jeweiligen Universitäten. Des Weiteren eröffnet Ihnen der Abschluss den Zugang zum höheren Dienst.
Dagegen kann die „Staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagog*in“ nach dem Sozialberufe-Anerkennungsgesetz Berlin mit dem Master-Abschluss NICHT erworben werden. Dafür qualifiziert ausschließlich der Bachelor-Abschluss in Sozialer Arbeit.
Sie haben einen ersten berufsbefähigenden Hochschulabschluss in einem grundständigen Studiengang der Fachrichtungen
- Soziale Arbeit bzw. Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder
- Heilpädagogik, Kindheitspädagogik sowie Religionspädagogik
- bzw. einen Hochschulabschluss in einer anderen einschlägigen Fachrichtung.
Ist der vorangegangene grundständige Bachelorstudiengang modularisiert und mit Credits nach dem European Credit Transfer System (ECTS) versehen, so wird der Erwerb von 180 ECTS‐Leistungspunkten vorausgesetzt. Bewerber*innen erfüllen die Zugangsvoraussetzungen auch dann, wenn sie einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit 180 ECTS‐Leistungspunkten abgeschlossen haben. Die für den Masterabschluss fehlenden 30 ECTS-Leistungspunkte können gemäß § 11 der Anerkennungs- und Anrechnungsordnung für die Studiengänge der KHSB (AAO) in Verbindung mit der Richtlinie zu § 11 AAO durch nachgewiesene Leistungen anerkannt oder angerechnet oder zusätzlich erworben werden. Die Entscheidung über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen oder über die Anrechnung von außerhalb der Hochschule erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten trifft der Prüfungsausschuss. Liegen zum Zeitpunkt der Bewerbung keine anerkennungsfähigen Studien‐ und Prüfungsleistungen oder keine anrechenbaren außerhochschulisch erworbenen Kenntnisse und Fähigkeit vor, können Bewerberinnen und Bewerber zum Studium unter der Auflage zugelassen werden, dass sie die in der Auflage formulierten Bedingungen bis zur Disputation der Masterthesis nachweisen.
Den Antrag auf Anrechnung bzw. Anerkennung von bereits erbrachten Studienleistungen reichen Sie mit Ihrer Bewerbung an der KHSB ein. Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss nach Ihrer Immatrikulation. Details zu den rechtlichen Vorgaben können Sie der Anerkennung und Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen (pdf, 2020) sowie den Richtlinie zur Anerkennung und Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen (pdf, 2020) entnehmen.