Elf Generalvikare schreiben
einen offenen Brief und fordern eine Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts sowie einen Verzicht auf arbeitsrechtliche Sanktionen – „Ein Schritt in die richtige Richtung, so Professorin Dr. Gabriele Kuhn-Zuber, Präsidentin der KHSB. Jetzt liegt es an den Bischöfen, den Forderungen nachzukommen und die kirchliche Grundordnung den gesellschaftlichen Realitäten unterschiedlicher Lebensentwürfe und –formen auch für Mitarbeiter*innen in kirchlichen Diensten endlich gerecht zu werden“, so die Präsidentin der KHSB weiter.
Pressemitteilung 14.02.2022 Erzbistum Berlin
„Es muss sichergestellt werden, dass es keine arbeitsrechtlichen Sanktionen für das Eingehen einer zivilen gleichgeschlechtlichen Ehe oder einer zivilen Wiederheirat bei bestehender kirchenrechtlich gültig geschlossener Erstehe mehr gibt.“ Das hat der Generalvikar des Erzbistums Berlin, Pater Manfred Kollig SSCC, jetzt gefordert. In einem Offenen Brief an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, vom 12. Februar, spricht sich Kollig gemeinsam mit zehn weiteren Generalvikaren dafür aus, den bereits eingeschlagenen Weg der Neuformulierung des kirchlichen Arbeitsrechts bis zum Sommer dieses Jahres abzuschließen. Zudem fordern die Generalvikare, ab sofort auf arbeitsrechtliche Sanktionen in Zusammenhang mit der persönlichen Lebensführung zu verzichten. So solle ein Zustand beendet werden, der für viele Mitarbeitende „belastend und erniedrigend“ sei.
Die Generalvikare nehmen in ihrem Offenen Brief Bezug auf die Initiative #OutInChurch und auf die jüngste Synodalversammlung im Rahmen des Synodalen Wegs. Beide hätten dazu beigetragen, das Schweigen zu den unzähligen Leidensgeschichten, die das kirchliche Arbeitsrecht seit Jahrzehnten hervorrufe, zu überwinden. Gleichwohl erlebten Mitarbeitende der Kirche nach wie vor eine „‘Kultur der Angst‘, die belastet, verletzt, diskriminiert und Menschen psychisch oder physisch krank werden lässt.“ Über die Mitarbeitenden hinaus, deren „sexuelle Identität von einer Heteronormativität abweicht“, seien zahlreiche Mitarbeitende betroffen, die nach einer Ehescheidung eine neue standesamtliche Ehe eingegangen sind oder in einer außerehelichen Beziehung leben.
Vor diesem Hintergrund betonen Generalvikar Kollig und seine Amtskollegen: „Das Arbeitsrecht darf kein Instrument sein, um eine kirchliche Sexual- und Beziehungsmoral durchzusetzen, die derzeit ohnehin zur Diskussion steht und die komplexe Lebenswirklichkeit von Menschen außer Acht lässt. Unsere Mitarbeitenden müssen unsere Kirche als einen angstfreien Raum erleben und brauchen eine vollständige Rechtssicherheit, dass ihre Lehrerlaubnis und ihr Arbeitsplatz nicht von ihrer sexuellen Orientierung und ihrem privaten Beziehungsstatus abhängen.“
Pater Manfred und zehn weitere Generalvikare äußern, dass ihnen bewusst ist, wie schwierig es in der Deutschen Bischofskonferenz bei vielen Fragen ist, zu einvernehmlichen Entscheidungen zu kommen: „Deshalb empfehlen wir, dass alle Bischöfe, die zu einer solchen Änderung des Kirchlichen Arbeitsrechtes bereit sind, gemeinsam und mutig die nötigen Reformen für ihre Zuständigkeitsbereiche voranbringen.“
Neben Generalvikar Pater Manfred Kollig SSCC haben den Offenen Brief die Generalvikare von Essen, Hamburg, Hildesheim, Limburg, Magdeburg, Münster, Paderborn, Speyer, Trier sowie vom Militärbischofsamt unterzeichnet.