Coronavirus Infoseite

Auf dieser zentralen Infoseite informiert die KHSB fortlaufend zu Entwicklungen im Kontext von Hochschulbetrieb und Coronavirus.

FAQ zum Lehr- und Studienbetrieb finden sich im zusätzlichen Infopool für Studierende.

Hygieneplan_01.04.22

 

Liebe Studierende,

wir freuen uns sehr, dass wir das Sommersemester 2022 wieder in Präsenz starten können und wir Sie wieder an unserer Hochschule und auf unserem Campus begrüßen können. Wir danken Ihnen allen ganz herzlich, dass Sie die letzten vier Semester so engagiert und motiviert durchgehalten haben – trotz pandemiebedingter schwieriger Umstände und wir hoffen, dass Sie gut durch die vergangenen Monate gekommen sind.

Wie wir bereits in der letzten E-Mail angekündigt haben, möchten wir Ihnen heute die ab dem 1. April geltenden Regelungen für die Präsenzlehre an unserer Hochschule mitteilen. Die Regelungen sind auf dem heutigen Stand – es gibt Überlegungen seitens des Berliner Senats, die Möglichkeit im Infektionsschutzgesetz zu nutzen und Berlin als „Hotspot“ zu erklären. In diesem Fall gebe es erneute Änderungen; wir würden Sie dann natürlich entsprechend informieren.

In Übereinstimmung mit der ab 1.4.2022 geltenden SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin und den zwischen der Wissenschaftsverwaltung und der Landeskonferenz der Rektor*innen und Präsident*innen (LKRP) abgestimmten Eckpunkten hat die KHSB ihr Hygienekonzept angepasst. Danach gilt:

1. Die Kontrolle der 3-G-Regelung beim Betreten des Hochschulgebäudes entfällt. Das Präsidium bittet Sie gleichwohl um ein verantwortungsbewusstes Verhalten. Lassen Sie sich an den öffentlichen Teststellen testen – bis mindestens Juni sollen die Tests noch kostenfrei sein. Bei einem positiven Ergebnis betreten Sie bitte nicht das Hochschulgelände. Wenn Sie Covid-19 typische Symptome aufweisen, kommen Sie bitte nicht an die Hochschule. Informieren Sie die Lehrenden. Sollten Sie wegen einer Covid-19-Erkrankung / einem positiven Test nicht an einer Lehrveranstaltung teilnehmen können, melden Sie dies bitte den Lehrenden.

2. Zum Schutz vor einer Coronainfektion und in Anbetracht der hohen Inzidenzzahlen ist innerhalb des Hochschulgebäudes weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen. Das gilt nicht für Vortragende, solange der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, legen Sie bitte ein qualifiziertes medizinisches Attest der Hochschulleitung vor. Sie erhalten dann eine Bescheinigung der Hochschule über die Befreiung der Maskenpflicht.

3. Eine generelle Befreiung von der Teilnahmepflicht ist nicht möglich. Wenn Sie einer vulnerablen Gruppe angehören oder mit Menschen in einem gemeinsamen Haushalt leben, die einer vulnerablen Gruppe angehören, besprechen Sie mit den Lehrenden, wie Ihre individuellen Bedarfe angemessen berücksichtigt werden können. Bitte beachten Sie, dass keine Verpflichtung der Lehrenden besteht, Online-Lehrangebote zu machen.

4. Die Hochschulbibliothek bietet Leihbetrieb und Online-Dienste an; Arbeitsplätze und PC-Pools sind geöffnet.

Die Mensa öffnet bereits am 4.4.2022, nicht – wie in der letzten E-Mail angekündigt – erst am 19.4. Sie wird wieder als Backshop öffnen (https://www.stw.berlin/mensen/einrichtungen/mensa-khsb.html), warmes Essen gibt es zunächst wieder im Click&Collect-System, d.h. Sie müssen sich am Vortag bis 12 Uhr für die Teilnahme am Mittagessen anmelden und ein Gericht auswählen.

Bitte denken Sie daran, dass die Pandemie noch längst nicht überstanden ist. Verhalten Sie sich bitte weiterhin vorsichtig und schützen Sie sich, Ihre Kommiliton*innen und andere Mitglieder der Hochschule so gut wie möglich. Melden Sie bitte weiterhin an verwaltung@khsb-berlin.de, wenn Sie positiv auf das Corona-Virus getestet sind und teilen Sie mit, an welchen Lehrveranstaltungen Sie teilgenommen haben und in welchen Bereichen der Hochschule Sie in den letzten fünf Tagen vor dem positiven Testergebnis waren.

Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Start ins das neue Semester und freuen uns auf ein Wiedersehen.

Bleiben Sie gesund und behütet!

Herzliche Grüße

Prof. Dr. Gabriele Kuhn-Zuber

Prof. Dr. Petra Mund

Martin Wrzesinski

Liebe Studierende,

hiermit erhalten Sie heute erste Informationen zum Sommersemester 2022. Diese Informationen stehen unter dem Vorbehalt, dass es keine neuen Einschränkungen aufgrund der Pandemie geben wird – sie gründen auf Prognosen, die sich natürlich jederzeit ändern können:

1.      Die Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Sommersemester 2022 finden in Präsenz und unter Beachtung der Schutz- und Hygieneregeln statt, soweit es das Infektionsgeschehen zulässt. Mindestabstände werden nicht erforderlich sein, allerdings wird bis auf weiteres die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske im gesamten Hochschulgebäude bestehen bleiben. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind die Vortragenden.

2.      Für den Zugang zur Hochschule, zu den Bibliotheken und den Services gilt bis auf Weiteres die 3-G-Regelung. Die 3-G-Regelung wird in den ersten zwei Wochen der Vorlesungszeit (ab 28.3.2022) wieder durch WeWatch stichprobenartig geprüft; Lehrende sind weiterhin berechtigt auch zusätzliche Kontrollen durchzuführen.

3.      Die Anwesenheitsdokumentation gilt ebenso bis auf Weiteres – entweder durch Dokumentation im Raum oder durch Einchecken mittels QR-Code.

4.      Die Bibliothek und der PC-Pool sind geöffnet, es gelten die 3-G-Regeln und die Maskenpflicht.

5.      Die Mensa öffnet voraussichtlich zum 19.4.2022 wieder. Dort werden die Regelungen wie in der Gastronomie angewendet.

Es gibt grundsätzlich keine Ausnahmen von der Präsenzpflicht. Sind Lehrende oder sind Sie erkrankt, wird es wie in vorpandemischen Zeiten gehandhabt, d.h. die Veranstaltungen fallen aus bzw. Sie nehmen nicht an den Lehrveranstaltungen teil. Befinden sich Lehrende in Quarantäne, können sie, wenn es ihnen gesundheitlich möglich ist, Online-Angebote machen. Es besteht keine Verpflichtung der Lehrenden, grundsätzlich Online- oder Hybrid-Angebote zu machen, sie können dies gleichwohl in Absprache mit der Vizepräsidentin tun, um denjenigen von Ihnen, die in Quarantäne sind oder die aus anderen Gründen nicht präsent an den Lehrveranstaltungen teilnehmen können, die Teilnahme zu ermöglichen.

Die zuständige Senatsverwaltung stimmt mit der LKRP gegenwärtig ein Eckpunktepapier ab, in dem die wesentliche Richtung für das Sommersemester vorgegeben ist. Sobald dieses veröffentlicht wird, werden wir es auf der Homepage bekannt geben.

Für Rückfragen stehen wir gern jederzeit zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen allen noch eine gute vorlesungsfreie Zeit, bleiben Sie gesund und behütet!

Herzliche Grüße

Prof. Dr. Gabriele Kuhn-Zuber (Präsidentin)

Prof. Dr. Petra Mund (Vizepräsidentin)

Martin Wrzesinski (Kanzler)

Die Berliner Hochschulen sehen sich in den kommenden Wochen des auslaufenden Wintersemesters 2021/2022 gut vorbereitet, wenn es um die aktuelle Verschärfung der Corona-Pandemie geht: Jetzt erfolgte mit der Wissenschaftsverwaltung die Einigung auf die grundsätzliche Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken auf dem Campus. Zwar wird vorgeschlagen, dass bei Prüfungen die FFP2-Maskenpflicht nicht gilt, allerdings hat das Präsidium der KHSB aus Gründen eines höchstmöglichen Gesundheitsschutzes und angesichts nur weniger Präsenzprüfungen, die zudem einen nur geringen zeitlichen Umfang haben, entschieden, dass die FFP2-Maske auch während der Prüfung grundsätzlich getragen werden muss. So hoch das Infektionsrisiko ohne Mund-Nasenschutz auch ist, so effektiv schützen medizinische oder FFP2-Masken. Gutsitzende FFP2-Masken senken das Risiko mindestens in den Promillebereich, das belegt unter anderem jetzt auch eine Studie des Max-Planck-Instituts: https://www.mpg.de/17915640/corona-risiko-maske-schutz.

Gemeinsame Presseerklärung der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung mit der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen

Die Berliner Hochschulen sind angesichts von Höchstwerten bei den Neuinfektionen im Land Berlin und wegen der rasanten Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus besorgt, sehen sich aber im Lehr- und Forschungsbetrieb sowie in der Verwaltung gut auf die Entwicklung in den weiteren Wochen des auslaufenden Wintersemesters 2021/2022 vorbereitet. Auf Vorschlag der Wissenschaftsstaatssekretärin Armaghan Naghipour sprachen sich die in der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) zusammengeschlossenen Hochschulen dafür aus, dass zum besseren Schutz vor Infektionen auf dem Campus aller Hochschulen in der Regel FFP2-Masken getragen werden. Dies hat der Berliner Senat am gestrigen Dienstag beschlossen. Die FFP2-Maskenpflicht gilt nicht bei Prüfungen, ferner für vortragende Personen, wenn der Mindestabstand nicht unterschritten wird und alle Anwesenden negativ getestet sind.

Wissenschaftsstaatssekretärin Armaghan Naghipour betonte: „Studienfortschritt und Schutz der Gesundheit sind mir wichtige Anliegen. FFP2-Masken bieten einen wesentlich besseren Schutz vor einer Ansteckung als medizinische Masken. Auch wenn viele Studierende und Mitarbeitende diese FFP2-Masken bereits nutzen, ist die Ausweitung ein wichtiger Schritt bei der Eindämmung der Pandemie.“ In den Mensen des Studierendenwerks gelten wie in allen anderen Gastronomiebetrieben Berlins seit dem 15. Januar 2022 die 2G-Plus-Regeln. Der LKRP-Vorsitzende und Präsident der Freien Universität Berlin, Professor Günter M. Ziegler, unterstrich, die Hochschulen unterstützten die Veränderung bei der Maskenpflicht mit großer Überzeugung. „Für die bestmögliche Sicherheit aller Hochschulangehörigen auf dem Campus und das Aufrechterhalten des Präsenzbetriebs in der derzeitigen Form ist dieser Schritt immens wichtig.“

Die Corona-Taskforce der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und der Berliner Hochschulen unter Leitung der Wissenschaftsstaatssekretärin beobachtet und bewertet das Pandemiegeschehen regelhaft und prüft, ob die gemeinsam vereinbarten Grundsätze aufgrund der aktuellen Situation Änderungen bedürfen.

Am 8. Dezember hatten Hochschulen und Senatsverwaltung bereits die Grundsätze für das Wintersemester ergänzt und damit auf aktuelle Entwicklungen beim Pandemiegeschehen reagiert. Die Berliner Hochschulen haben in den letzten Wochen und besonders über den Jahreswechsel weitere Vorkehrungen getroffen, um angesichts der jeweiligen Gegebenheiten die Fortsetzung des Wintersemesters 2021/2022 unter verstärkten Schutzmaßnahmen zu gewährleisten. Dies schließt unter anderem eine Intensivierung der Überprüfung der 3G- bzw. 2G-Regelung, den Ausbau der Test- und Impfangebote sowie die verstärkte Umstellung der Lehrveranstaltungen auf digitale oder hybride Formate ein. Für die Prüfungen im Wintersemester 2021/2022, die vielerorts bereits gestartet sind, haben die Hochschulen mit großer Umsicht und unter Einbindung von Studierendenvertretungen frühzeitig ihre Planungen vorangetrieben und breit kommuniziert. Auch in den Fällen, in denen Präsenzprüfungen nach Einschätzung der Hochschulen erforderlich sind, wurden die Sicherheitsbedingungen angepasst. Die Anwesenheitsdokumentationspflicht an den Hochschulen bleibt bestehen.

Die LKRP und die Senatskanzlei haben angesichts rasant steigender Infektionszahlen mit einer gemeinsamen Pressemitteilung die Eckpunkte für das Wintersemester 2021/2022 vom 30.7.2021 ergänzt. Es hat sich gezeigt, dass die Hochschulen bisher gut durch die Pandemie gekommen und die Impfquoten bei Studierenden und Beschäftigten im Vergleich überdurchschnittlich hoch sind. Aus diesen Gründen soll die Präsenzlehre weiter ermöglicht und angeboten werden. Um der pandemischen Lage dennoch Rechnung zu tragen, wollen auch die Hochschulen ihren Teil beitragen und werden deshalb den Übergang vor allem größerer Lehrveranstaltungen in Online-Formate möglich machen. Werden Lehrveranstaltungen in Präsenz durchgeführt, werden weitere Maßnahmen, wie die Überprüfung der 3-G-Regelungen zu intensivieren, das Tragen von FFP2-Masken auszuweiten, auf den Mindestabstand genauer achtzugeben oder/und Test- und Impfangebote auszubauen, vorgeschlagen. Die wissenschaftlichen Infrastrukturen wie Bibliotheken, PC-Pools und Arbeitsplätze sollen weiter im gegenwärtigen Umfang geöffnet bleiben. Die KHSB hat in den letzten Wochen die vorgeschlagenen Maßnahmen weitgehend umgesetzt. Es finden weiter – unter Beachtung der entsprechenden Hygienevorschriften – Präsenzlehrveranstaltungen statt, der Großteil der Lehrveranstaltungen wurde aber bereits in Online-Formate überführt. Das Präsidium prüft die Rahmenbedingungen für die Lehre im Wintersemester laufend und unterstützt Studierende und Lehrende bei den gewählten Lehrformaten.

Den vollständigen Text der Pressemitteilung finden Sie hier.

Der Prüfungsausschuss hat gemäß BerlHG beschlossen, dass im Wintersemester 2021/22 die Abgabefristen für die Bachelor- und Masterthesen aufgrund der anhaltenden Pandemiesituation wiederholt pauschal verlängert werden. Für die Bachelorthesen wird die Abgabefrist pauschal um vier Wochen verlängert, bei den Masterthesen pauschal um sechs Wochen. Individuell bereits beantragte und gewährte Verlängerungen werden auf die pauschale Verlängerung angerechnet. Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte das Prüfungsamt.

Ablaufplan bei Vorliegen einer positiv festgestellten Coronainfektion

Bei Vorliegen einer bestätigten COVID-19-Infektion sollten die Mitglieder der Hochschule diese darüber unterrichten, damit die Hochschule im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht Maßnahmen zum Schutz aller Mitglieder der KHSB treffen und die Kontaktpersonen informieren kann.

1. Zentrale E-Mail Adresse zum Melden positiver COVID-19-Tests

Sollte bei Ihnen eine COVID-19-Infektion ärztlich festgestellt werden oder wird Ihnen bekannt, dass bei einer Kontaktperson eine COVID-19-Infektion ärztlich festgestellt wurde, melden Sie sich bitte über die folgende E-Mail-Adresse: verwaltung@khsb-berlin.de

Der Datenschutz wird bei Nutzung dieser E-Mail-Adresse gewahrt.

2. Meldekette bei Vorliegen einer ärztlich festgestellten COVID-19-Infektion

  • Ergibt sich bei Mitarbeiter*innen der Hochschule (wissenschaftliches und nicht wissenschaftliches Personal) eine ärztlich festgestellte Corona-Erkrankung ist der*die behandelnde Arzt*Ärztin verpflichtet, diese dem Gesundheitsamt des Wohnorts der infizierten Person zu melden.
  • Das Gesundheitsamt wird sich nach den Personen erkundigen, die direkten Kontakt mit der infizierten Person hatten und dies der Hochschulleitung mitteilen.
  • Über die Anwesenheitsdokumentation werden die Kontaktpersonen der infizierten Person ermittelt und durch die Hochschulleitung informiert.

Liebe Studierende,

wie angekündigt erhalten Sie zwei weitere Informationen für den Start ins Wintersemester.

Die Anwesenheitsdokumentation zur eventuellen Kontaktnachverfolgung, zu der die Hochschule aufgrund der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes verpflichtet ist, kann ab dem 27.09.2021 digital erfolgen. Über einen QR-Code an den Eingängen der Seminarräume und Hörsäle erreichen Sie ein Anmeldeformular auf der Webseite der KHSB. Dort können Sie alle erforderlichen Angaben eintragen. Wir empfehlen Ihnen, die digitale Form der Anwesenheitsdokumentation zu nutzen, um die organisatorischen Abläufe in den Lehrveranstaltungen zu vereinfachen. Alternativ besteht in allen Seminarräumen und Hörsälen die Möglichkeit, die Daten auf den bereitliegenden Formularen einzutragen. Die Anwesenheitsdokumentation dient ausschließlich der Kontaktnachverfolgung bei einem positiv getesteten Corona-Fall. Die erhobenen Daten werden vertraulich behandelt und nur für Zwecke der Kontaktnachverfolgung zur Unterbrechung von Infektionsketten und Eindämmung der Coronavirus-Pandemie verarbeitet.

Ab dem 04.10.2021 öffnet die Mensa der KHSB als Backshop und mit einem Abholservice (Click&Collect). Das Studierendenwerk hat dafür die folgenden Hygieneregeln festgelegt: „Es gilt die 3G-Regel in allen unseren Einrichtungen. Das Tragen einer medizinischen Mund- und Nasenbedeckung ist auf allen Mensa­wegen Pflicht. Die Erfassung der Anwesenheiten erfolgt via QR-Code der Corona-Warnapp des Bundes oder mit alternativ auszufüllenden Zetteln vor Ort.“

Herzliche Grüße

Prof. Dr. Gabriele Kuhn-Zuber, Präsidentin

Prof. Dr. Petra Mund, Vizepräsidentin

Martin Wrzesinski, Kanzler

Liebe Studierende,

wie Sie bereits in unserer letzten Nachricht erfahren haben, werden die Lehrveranstaltungen im kommenden Wintersemester 2021/2022 wieder in Präsenz stattfinden. Heute wenden wir uns an Sie, um Ihnen weitere Einzelheiten über das Verfahren mitzuteilen, wie die KHSB mit der Prüfung der 3-G-Regel und den Anwesenheitspflichten in den Seminaren umgehen wird.

  1. Die 3-G-Regel wird stichprobenartig überprüft. Dafür wird ein externer Wachdienst (WeWatch) an mehreren Tagen (nicht täglich) an den Zugängen zum Hochschulgelände die Vorlage der Nachweise (gültiger Impf- oder Genesenennachweis, Nachweis des negativen Testergebnisses) von allen, die das Hochschulgelände betreten wollen, verlangen. Der Wachdienst wurde vom Präsidium mit dieser Aufgabe beauftragt; er ist angehalten, diejenigen, die keinen entsprechenden Nachweis vorlegen können, am Betreten des Hochschulgeländes zu hindern. Es werden keine personenbezogenen Daten erhoben, die Kontrolle erfolgt ohne Registrierung der Daten. Bitte planen Sie vorsorglich mehr Zeit für die Anfahrt zur Hochschule ein, weil es wegen der Stichprobenkontrollen möglicherweise zu Verzögerungen beim Betreten des Hochschugeländes kommen kann, wenn viele Hochschulmitglieder gleichzeitig eintreffen.
  2. Darüber hinaus haben Lehrende das Recht, in ihren Lehrveranstaltungen zusätzlich oder ergänzend die Einhaltung der 3-G-Regel zu prüfen. Sie haben das Recht, Studierende, die einen entsprechenden Nachweis nicht vorlegen können, aus dem Seminarraum zu weisen; das Präsidium hat den Lehrenden hierfür ein beschränktes Hausrecht erteilt; wird den Anweisungen nicht Folge geleistet, wird das Präsidium informiert. Dieses entscheidet dann über weitere rechtliche Konsequenzen, wie z. B. ein zeitlich beschränktes Hausverbot. Das Gleiche gilt, wenn der Maskenpflicht nicht Folge geleistet wird.
  3. Die Anwesenheitsdokumentation zur eventuellen Kontaktnachverfolgung wird in kleineren Lehrveranstaltung durch das Ausfüllen eines Einzelnachweises erfolgen; in größeren Seminaren und in Vorlesungen wird die Anwesenheitsdokumentation über Listen geführt. Diese Listen unterschreiben Sie bitte bei Eintritt in den Seminarraum oder den Hörsaal bei dem oder der Lehrenden mit Ihrem eigenen Stift. Bitte denken Sie daran, dass Sie rechtzeitig vor Beginn der Lehrveranstaltung anwesend sind. Gegenwärtig arbeiten wir zudem an einer alternativen papierlosen digitalen und datenschutzkonformen Lösung und hoffen, Ihnen hier bald weitere Informationen geben zu können. Die Anwesenheitsdokumentation dient ausschließlich der Kontaktnachverfolgung bei einem positiv getesteten Corona-Fall; die Unterlagen werden in einem Umschlag verschlossen im Schreibbüro abgegeben und nach vier Wochen vernichtet. Sie wird nicht verwendet, um z. B. die Anwesenheit für die Ausstellung des Teilnahmenachweises zu dokumentieren.
  4. Mit der Präsenzlehre treten auch wieder die Regelungen zur Teilnahmepflicht in Kraft. Dort, wo es die Prüfungsordnung vorsieht, müssen Teilnahmenachweise erbracht werden. Die Lehrenden sind nicht verpflichtet – in Ausnahmefällen und in Absprache mit der Vizepräsidentin ggf. berechtigt –, hybride Lehrformate oder digitale Lehre anzubieten. Eine Befreiung von der Anwesenheitspflicht erfolgt nur in Ausnahmefällen. Diese können insbesondere dann vorliegen, wenn
  • Kontraindikationen für COVID-19-Impfungen vorliegen,
  • eine Risikoschwangerschaft besteht oder
  • ein enger Kontakt mit Personen besteht, die ihrerseits nicht geimpft sind und sich nicht impfen lassen können.

Der begründete Antrag auf eine Befreiung ist an die Hochschulleitung zu richten. Dem Antrag ist ein medizinisches Gutachten beizufügen, aus dem die Gründe hervorgehen. Sollten Sie in einem engen Kontakt mit nicht geimpften Personen aus den Risikogruppen stehen, können Sie den Nachweis auch durch andere Unterlagen erbringen.

Die Hochschulleitung entscheidet über den Antrag in Abstimmung mit dem Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderung. Wird dem Antrag stattgegeben, erhalten Sie einen Bescheid, mit dem Sie an die Lehrenden herantreten und um Alternativangebote bitten können. Die Lehrenden entscheiden im Rahmen ihrer didaktischen Möglichkeiten, ob sie ein solches Alternativangebot machen können.

Die Ablehnung einer COVID-19-Impfung aus persönlichen Gründen ist kein Argument für eine Befreiung von der Anwesenheitspflicht. In diesen Fällen müssen Sie für den Besuch der Hochschule ein negatives Testergebnis vorlegen.

  1. Die Maskenpflicht ist im gesamten Hochschulgebäude einzuhalten und somit auch während der Lehrveranstaltungen. Dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, gilt die Verpflichtung zum Tragen einer FFP-2-Maske. Wenn Sie aus medizinischen Gründen eine Befreiung von der Maskenpflicht haben, dürfen Sie das Hochschulgebäude nicht betreten. In diesem Fall müssen Sie einen Antrag auf Befreiung von der Anwesenheitspflicht stellen.

Das Präsidium ist sich klar, dass die getroffenen Regelungen Einschränkungen für den Studienbetrieb mit sich bringen und wir pandemiebedingt noch weit entfernt vom "Normalbetrieb" sind. Wir bitten Sie herzlich um Verständnis und hoffen sehr, dass die Vorteile eines Studiums in Präsenz die Nachteile der notwendigen Maßnahmen für den Schutz der Gesundheit aller Hochschulmitglieder für Sie überwiegen.

Herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung und Unterstützung. 

Wir wünschen Ihnen einen guten und erfolgreichen Studienstart ins Wintersemester 2021/2022.

Herzliche Grüße

Prof. Dr. Gabriele Kuhn-Zuber     Prof. Dr. Petra Mund          Martin Wrzesinski

Präsidentin                                      Vizepräsidentin                   Kanzler

2021-09-22 Hygieneplan

Leider ist die Pandemie immer noch nicht vorbei; es gibt für die Durchführung der Lehrveranstaltungen gesetzliche Vorgaben, die wir – wie alle anderen Hochschulen in Berlin auch – zu Ihrem und zum Schutz aller Mitglieder der Hochschule einhalten müssen, und wir bitten Sie herzlich um Ihre Mitwirkung und Ihr Verständnis. Beachten Sie deshalb bitte folgende zwingende Grundsätze:

1.         Zugang zum Hochschulgelände bekommen nur die Personen, die vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sind (sog. 3-G-Regel).

2.         Im gesamten Hochschulgebäude besteht eine Maskenpflicht (medizinische Gesichtsmasken oder FFP-2-Masken). Sofern der Mindestabstand von 1,50 m in den Lehrveranstaltungen (Seminarräumen und Hörsälen) nicht eingehalten kann, muss eine FFP-2-Maske getragen werden. Im Freien kann die Maske abgenommen werden; bitte achten Sie gleichwohl auf einen ausreichenden Abstand.

3.         In den Lehrveranstaltungen müssen Belüftungspausen eingelegt werden. Diese umfassen ein sog. Stoßlüften für mindestens 10 Minuten nach jeder vollen Stunde. In der Aula gibt es eine Lüftungsanlage, sodass hier kein zusätzliches Lüften erforderlich ist.

4.         Für die Lehrveranstaltungen muss zur Kontaktverfolgung die Anwesenheit dokumentiert werden. Dafür wird es in den Räumen Vordrucke geben, die Sie bitte ausfüllen und dann in einen ebenfalls vorbereiteten Briefumschlag tun. Der verschlossene Umschlag wird von den Lehrenden eingesammelt und ins Postfach der Servicestelle gelegt. Die Umschläge werden nach vier Wochen vernichtet, die Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung gesammelt.

5.         Die Nutzung der Bibliothek wird unter der 3-G-Regelung wieder umfänglich möglich sein.

6.         Ab dem 4. Oktober wird auch die Mensa wieder ein Angebot in Form eines Backshops und eines Click&Collect-Systems machen. Die Einzelheiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Wir bitten Sie darüber hinaus, auch die weiteren Hygieneregeln – regelmäßiges Händewaschen und Händedesinfektion, Abstand halten, wenn es möglich ist, und die Nies- und Hustenetikette – zu berücksichtigen. Uns ist sehr bewusst, dass diese Regelungen Einschränkungen für den Studienbetrieb mit sich bringen. Wir bitten Sie gleichwohl um Ihre Unterstützung und Mithilfe, um Ihre und die Gesundheit aller Mitglieder der Hochschule zu erhalten. Es ist in unser aller Interesse, einen Studienbetrieb in Präsenz so gut wie möglich herzustellen und aufrechtzuerhalten.

Senat beschließt Vierte Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Mit der vierten Änderung der genannten Verordnung treten ab dem heutigen Tag auch Änderungen an den Berliner Hochschulen in Kraft. Sie sollen mehr Präsenzunterricht im kommenden Wintersemester ermöglichen. Etwa besteht nicht mehr die verpflichtende Abstandsregel von 1,5 m und die Teilnahme an Präsenzlehrveranstaltungen soll demnach vollständig geimpften, nachweislich genesenen und aktuell negativ getesteten Studierenden erlaubt sein.

Die Berliner Hochschulen werden in den kommenden Wochen die Umsetzung dieser Änderungen vorbereiten und jeweils konkret für das Wintersemester entscheiden.

Das Präsidium der KHSB wird alle Mitglieder der KHSB rechtzeitig vor dem Beginn der Vorlesungszeit informieren. Schon jetzt ist aber klar, dass eine möglichst hohe Quote vollständig geimpfter (bzw. genesener) Mitglieder helfen wird, die Infektions- und Erkrankungsgefahr zu reduzieren und die Abläufe zu vereinfachen. Deshalb bitten wir alle noch nicht geimpften Mitglieder, diese Zusammenhänge sorgfältig für sich abzuwägen. Der Zugang zu Impfterminen ist in Berlin inzwischen ohne große Hürden vielerorts möglich.

Die neu gefasste Verordnung finden Sie hier: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/

Die Pressemitteilung dazu hier: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1116852.php

Die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und die Berliner Hochschulen haben sich auf Eckpunkte für das kommende Wintersemesters 2021/2022 verständigt. Nach drei Semestern größtenteils im Online-Modus bereiten die Berliner Hochschulen nun ein Wintersemester mit Lehre und Studium vor, das zum überwiegenden Teil wieder in Präsenz stattfinden soll.

Eckpunkte für das Wintersemester 2021/2022

English version

Die Hochschulen dürfen wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Nach den Vorgaben des Hygieneplans können in der KHSB daher wieder Veranstaltungen mit externen Personen durchgeführt werden. Termine von Studierenden mit Mitarbeiter:innen der Hochschule oder in der Bibliothek müssen weiterhin angemeldet werden.

Dritte Verordnung über erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Dritte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – 3. InfSchMV)

Erste Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Gemeinsame Pressemitteilung der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP)

English version: press release 26.05.2021

 

Am 30.03.2021 veröffentlichten die Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung gemeinsam mit der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) eine neue Pressemitteilung zu den anhaltenden Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie.
Pressemitteilung

English version: press release 30.03.2021

Gemeinsame Pressemitteilung der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP):
Pressemitteilung 24.02.2021

English version: press release 24.02.2021

Gemeinsame Pressemitteilung der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP)

PM Senatskanzlei

PM Senatskanzlei - english version

Die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und die Berliner Hochschulen haben sich darauf verständigt, die vereinbarten Maßnahmen zur Beschränkung von Kontakten und zur Eindämmung der Pandemie analog der Bund-Länder-Beschlüsse bis zum 15. Februar fortzuführen und angesichts der damit verbundenen Einschränkungen für Studierende die Abgabefristen für Abschlussarbeiten zu verlängern. Weiterhin gilt:

  • Bis zum 15. Februar 2021 finden an den Hochschulen keine Präsenzveranstaltungen statt.
  • Ausnahmen können nur erlaubt werden für bereits geplante Präsenzprüfungen, inklusive Aufnahmeprüfungen, sowie für Praxisformate, die zwingend erforderlich sind und nicht in digitaler Form durchgeführt werden können. Die Teilnehmerzahl ist dabei auf ein absolutes Minimum zu begrenzen. Für Studierende ist die Teilnahme freiwillig, bei Nichtteilnahme entstehen ihnen keine Nachteile.
  • Unaufschiebbare medizinpraktische Formate der Charité – Universitätsmedizin Berlin sind weiterhin möglich.
  • Wissenschaftliche Bibliotheken dürfen bis zum 15. Februar 2021 nur Online-Dienste und Leihbetrieb anbieten.
  • An der KHSB hat der Prüfungsausschuss beschlossen, die Abgabefristen für die BA-Thesen pauschal um vier Wochen und die Abgabefristen für die Masterthesen pauschal um sechs Wochen zu verlängern. Bereits beantragte Verlängerungen werden hier mit berücksichtigt, d.h. wenn Sie schon eine 14-tägige Verlängerung (BA-Thesen) oder ein 28-tägige Verlängerung (MA-Thesen) erhalten haben, wird die pauschale Verlängerungsfrist entsprechend reduziert.

Grundsätzlich gilt damit für das Wintersemester 2020/2021, dass staatliche, private und konfessionelle Hochschulen einschließlich ihrer Einrichtungen für den externen Publikumsverkehr nicht geöffnet werden dürfen und ihren Lehrbetrieb mit Online-Formaten und nicht im Präsenzlehrbetrieb durchführen.

Als Beitrag zum Schutz der Hochschulmitglieder und zur Eindämmung der Pandemie werden insbesondere die Kontakte und eventuelle Fahrtwege nochmals weiter eingeschränkt. Beschäftigte, deren Tätigkeiten arbeitsorganisatorisch und technisch nicht zwingend eine Präsenz auf dem Campus erfordern, gehen weiterhin im Einvernehmen mit ihren Dienstvorgesetzten ihrer Arbeit soweit wie möglich im Homeoffice nach.

Gemeinsame Pressemitteilung der Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung und der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP)

Link to the joint press release of the Senate Chancellery - Science and Research and the State Conference of Rectors and Presidents of Berlin Universities

Die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und die Berliner Hochschulen haben sich darauf verständigt, die bereits am 14. Dezember vereinbarten Maßnahmen zur Beschränkung von Kontakten und zur Eindämmung der Pandemie über den 10. Januar hinaus bis
zum 31. Januar fortzuführen und zu verstärken. Hiermit gilt ab dem 11. Januar im Rahmen des Berliner Stufenplans für den Hochschulbetrieb Folgendes:

  • Im Zeitraum vom 11. bis zum 31. Januar 2021 finden an den Hochschulen keine Präsenzveranstaltungen statt.
  • Ausnahmen können nur erlaubt werden für bereits geplante Präsenzprüfungen, inklusive Aufnahmeprüfungen, sowie für Praxisformate, die zwingend erforderlich sind und nicht in digitaler Form durchgeführt werden können. Die Teilnehmerzahl ist dabei auf ein absolutes Minimum zu begrenzen. Für Studierende ist die Teilnahme freiwillig, bei Nichtteilnahme entstehen ihnen keine Nachteile.
  • Unaufschiebbare medizinpraktische Formate der Charité – Universitätsmedizin Berlin sind weiterhin möglich.
  • Wissenschaftliche Bibliotheken dürfen vom 11. bis zum 31. Januar 2021 nur Online-Dienste und Leihbetrieb anbieten.

Grundsätzlich gilt damit für das Wintersemester 2020/2021, dass staatliche, private und konfessionelle Hochschulen einschließlich ihrer Einrichtungen für den externen Publikumsverkehr nicht geöffnet werden dürfen und ihren Lehrbetrieb mit Online-Formaten und nicht im Präsenzlehrbetrieb durchführen. Als Beitrag zum Schutz der Hochschulmitglieder und zur Eindämmung der Pandemie werden insbesondere die Kontakte und eventuelle Fahrtwege nochmals weiter eingeschränkt. Beschäftigte, deren Tätigkeiten arbeitsorganisatorisch und technisch nicht zwingend eine Präsenz auf dem Campus erfordern, gehen weiterhin im Einvernehmen mit ihren Dienstvorgesetzten ihrer Arbeit soweit wie möglich im Homeoffice nach.
Dabei werden die Berliner Hochschulen – wie bereits seit Beginn der Pandemie – auch weiterhin mögliche Nachteile für Studierende soweit als möglich vermeiden bzw. abdämpfen; für Abschluss- und Hausarbeiten werden die Hochschulen entsprechend ihrer jeweils geltenden Rahmenordnungen die Bearbeitungszeiten um 4 Wochen verlängern oder vergleichbare Regelungen treffen.

Gemeinsame Pressemitteilung der Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschng und der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP)

Link to the joint press release of the Senate Chancellery - Science and Research and the State Conference of Rectors and Presidents of Berlin Universties

Die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und die Berliner Hochschulen haben sich auf weitere Maßnahmen im Rahmen des Stufenplans für den Hochschulbetrieb unter Pandemiebedingungen verständigt. Bereits am 20. Oktober 2020 haben beide Seiten vereinbart, in der Zeit vom 14. Dezember 2020 bis 8. Januar 2021 weitestgehend auf Präsenzveranstaltungen zu verzichten. Diese Vereinbarung wird nun weiter angepasst, um der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung der Hochschulen für eine Reduktion von Kontakten und Ansteckungsgefahren Rechnung zu tragen:

  • Im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 finden an den Hochschulen keine Präsenzveranstaltungen statt.
  • Ausnahmen bis 18. Dezember 2020 bilden bereits geplante Präsenzprüfungen sowie Praxisformate, die zwingend erforderlich sind und nicht in digitaler Form durchgeführt werden können. Die Teilnehmerzahl ist dabei auf ein absolutes Minimum zu begrenzen.
  • Unaufschiebbare medizinpraktische Formate der Charité – Universitätsmedizin sind weiterhin möglich.
  • Wissenschaftliche Bibliotheken dürfen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 nur Online-Dienste und Leihbetrieb anbieten.

Damit befinden sich die Hochschulen weiterhin in Stufe zwei des Stufenplans und können ihren Beschäftigten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Künstlerinnen und Künstlern weiterhin Zugang zu ihren Arbeitsplätzen gewähren. Grundsätzlich gilt bereits für das Wintersemester 2020/2021, dass staatliche, private und konfessionelle Hochschulen einschließlich ihrer Einrichtungen für den externen Publikumsverkehr nicht geöffnet werden dürfen und ihren Lehrbetrieb mit Online-Formaten und nicht im Präsenzlehrbetrieb durchführen. Ausnahmen ermöglicht die aktuelle Verordnung für Praxisformate, die nicht digital durchführbar sind sowie für Prüfungen unter Beachtung der grundsätzlichen Pflichten, der Schutz- und Hygieneregeln.

Link zur gemeinsame Pressemitteilung der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP).

Link to the joint press release of the Senate Chancellery - Science and Research and the State Conference of Rectors and Presidents of Berlin Universities

Am 8. Oktober 2020 ist in Berlin das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Bereich des Hochschulrechts“ in Kraft getreten (GVBl. 2020, Nr. 44, S. 758). Der Gesetzgeber hat damit folgende, für Studierende der KHSB, relevante Regelungen getroffen:

1. Die Rahmenstudien- und -prüfungsordnungen müssen spätestens bis 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes die Möglichkeit von digitalen Hochschulprüfungen vorsehen (§ 32 Abs. 8 i.V.m. § 126 Abs. 3 BerlHG).

Für die KHSB:

Die Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der KHSB ist die Allgemeine Ordnung für Studien- und Prüfungsangelegenheiten der KHSB (AO StuP). Der Akademische Senat hat in seiner Sitzung am 13.05.2020 auf Antrag des Prüfungsausschusses eine entsprechende Regelung bereits beschlossen. In § 14 Abs. 1 Satz 2 AO-StuP wird festgelegt, dass Prüfungsleistungen auch in digitaler Form erbracht werden können. Da es sich um eine „Kann“-Entscheidung handelt, obliegt den jeweiligen Lehrenden, ob sie Prüfungen in digitaler Form anbieten wollen oder nicht. Ein Anspruch der Studierenden auf eine bestimmte Prüfungsform oder ein bestimmtes Prüfungsverfahren besteht nicht.

2. Studierende, die im Sommersemester 2020 an einer Berliner Hochschule eingeschrieben und nicht beurlaubt waren, haben eine von der Regelstudienzeit abweichende, um ein Semester verlängerte Regelstudienzeit. (§ 126a Abs. 1 BerlHG). Durch Rechtsverordnung kann bestimmt werden, dass diese Regelung um weitere Semester verlängert werden kann, wenn ein regulärer Studienbetrieb pandemiebedingt nicht möglich ist.

Der Gesetzgeber hat mit dieser Regelung vor allem beabsichtigt, dass BaföG-Empfänger*innen länger Geld bekommen, weil die Förderungshöchstdauer an die Regelstudienzeit gebunden ist.

(Auszug aus derer Gesetzesbegründung:

"Ziel der neuen Regelung ist es, Benachteiligungen für Studierende durch die COVID-19-Pandemie zu vermeiden. Mit Absatz 1 wird der Begriff der „individuellen Regelstudienzeit“ eingeführt. Diese wird aufgrund der erheblichen pandemiebedingten Beschränkungen im Sommersemester 2020 um ein Semester verlängert. Damit wird bewirkt, dass Studierende wegen dieses Umstands nicht in ihrem Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG Nachteile erleiden. Mit dem Begriff „Regelstudienzeit“ wird die Studienzeit bezeichnet, in der bei normalem Studienverlauf ein Hochschulabschluss erworben werden kann. Darauf sind Studienordnung, Lehrangebot und Prüfverfahren ausgerichtet. Im Sommersemester 2020 gab es aufgrund der COVID-19-Pandemie in keinem Studiengang an den Berliner Hochschulen einen normalen Studienverlauf. Studierende, die in diesem Semester immatrikuliert und nicht beurlaubt waren, können aller Voraussicht nach, bei einem üblichen normalen Studienverlauf, ihr Studium nicht in der ansonsten üblichen Regelstudienzeit absolvieren. Aufgrund dieser besonderen Situation ist es geboten, die Studienzeit für Studierende dieses Semesters als „individuelle Regelstudienzeit“ zu definieren. Die Semestereinstufung wird davon nicht berührt. Diese pandemiebedingte individuelle Regelstudienzeit stellt eine absolute Ausnahme dar und hat keine Auswirkungen auf die Meldungen zur amtlichen Hochschulstatistik. Da das BAföG bei der Förderungshöchstdauer an das jeweilige Landesrecht anknüpft, wird mit dieser Regelung erreicht, dass sich die Förderungshöchstdauer für BAföG-Leistungen für den betroffenen Personenkreis entsprechend erhöht. Die Berliner Hochschulen können den Studierenden darüber auch eine Bescheinigung ausstellen.")

Für die KHSB:

Da mit dieser Regelung die Regelstudienzeit und damit die Förderungshöchstdauer beim BaföG erhöht wird, wird Studierenden der KHSB, die BaföG beziehen, dieses ein Semester länger über die Regelstudienzeit hinaus gewährt (BA Soziale Arbeit, Heilpädagogik und Kindheitspädagogik für ein achtes Semester…). Das Studierendenwerk von Berlin geht – laut seiner Homepage – von einer automatischen Erhöhung der Regelstudienzeit aus. Falls hierfür gleichwohl Bescheinigungen gefordert werden, können sich Studierende an das Prüfungsamt oder den BaföG-Beauftragten Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen wenden.

Die Regelung im BerlHG führt nicht dazu, dass sich das Studium bei Studierenden automatisch um ein Semester verlängert. Studierende können ihr Studium wie in § 14 Abs. 1 ImmO auf Antrag beim Prüfungsausschuss unproblematisch und ohne Angabe von Gründen verlängern (Formblatt im Download-Bereich). Ein solcher Antrag kann aber nun statt der in § 14 Abs. 1 ImmaO vorgesehenen zwei Semester, auch drei Semester gestellt werden. So ist erst eine Verlängerung um ein viertes Semester beim Präsidenten unter Angabe von Gründen zu beantragen.

3. Prüfungen, die im Sommersemester 2020 und im Wintersemester 2020/2021 abgelegt und nicht bestanden werden, gelten als nicht abgelegt (§ 126b BerlHG). Diese Regelungen wurd durch zwei Schreiben der Senatsverwaltung vom 29.09.2020 und vom 16.10.2020 konkretisiert.

Für die KHSB:

Mit dieser Regelung wird die Möglichkeit einer zusätzlichen Wiederholung von Prüfungen geschaffen, die nicht bestanden wurden. Sie stellt eine Modifikation des § 34 AO-StuP dar, nach der Prüfungs- und Studienleistungen (einschließlich Hausarbeiten), wenn sie nicht erfolgreich bestanden sind, zweimal, in der Regel in derselben Form, wiederholt werden. Der Prüfungsausschuss der KHSB hatte bereits für das Sommersemester 2020 einen entsprechenden Beschluss gefasst und diesen auch für die in diesem Semester gelaufenen Prüfungen umgesetzt. Die Vorschrift aus dem BerlHG gilt allerdings nicht für Prüfungen:

  • bei denen Studierende unentschuldigt und ohne triftigen Grund nicht zum Prüfungstermin erschienen sind und
  • die aufgrund eines Täuschungsversuchs als nicht bestanden bewertet wurden.

Die Vorschrift des BerlHG gewährt keinen „Freiversuch“, d.h. sie gilt nur (und nur einmalig) für nicht bestandene Prüfungen. Eine Möglichkeit zur Wiederholung zur Notenverbesserung ist damit nicht vorgesehen.

Link zur Meldung

Am Dienstag, den 20. Oktober 2020 hat die Senatskanzlei - Abteilung Wissenschaft und Forschung die mit der Landesrektorenkonferenz der Berliner Hochschulen (LKRP) abgestimmten weiteren Einschränkungen für die Berliner Hochschulen veröffentlicht.

Das bedeutet im Einzelnen für die KHSB:

  • Die für die kommende Woche geplanten Immatrikulationsfeiern finden in einem Onlineformat statt (konkrete Informationen erhalten neu immatrikulierten Kommiliton*innen in einer   gesonderten Nachricht).
  • Der Präsenzbetrieb in der Hochschullehre sowie in der Fort- und Weiterbildung wird bis spätestens 02.11.2020 grundsätzlich eingestellt. Lehrveranstaltungen werden in digitalen Formaten durchgeführt.
  • In Präsenz werden ausschließlich Prüfungen und zwingend erforderliche sogenannte Praxisformate durchgeführt, die sich einer digitalen Durchführung grundsätzlich entziehen (analog zu den Regelungen im SoSe 2020).
  • Des weiteren werden Präsenzformate zur Einführung und Orientierung neuer Studierender/Erstsemester bis zu einer maximalen Teilnehmer*innen-Zahl von 25 Studierenden möglich sein. Das werden voraussichtlich konkret die Werkstattformate der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit, Heil- und Kindheitspädagogik sein.
  • Der öffentliche Publikumsverkehr (bezogen auf externe Besucher und Veranstaltungen) wird eingestellt.
  • Im Zeitraum von 14.-23.12.20 finden an den Hochschulen nur Prüfungen und Lehrveranstaltungen statt, die grundsätzlich nicht in digitaler Form durchgeführt werden können. In der Woche nach Silvester (04.-08.01.21) finden keine Präsenzveranstaltungen an den Hochschulen statt.

In der offiziellen Pressemitteilung der Senatskanzleivom 20.10.2020 heißt es dazu: 

https://www.berlin.de/sen/wissenschaft/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1006487.php

Am Mittwoch, den 07. Oktober 2020, hat die Taskforce der Senatskanzlei - Abteilung Wissenschaft mit der Landeskonferenz der Hochschulrektor*innen beschlossen, dass die Berliner Hochschulen ab morgen in die Stufe 2 laut "Berliner Stufenplan für den Hochschulbetrieb unter Pandemiebedingungenwechseln gehen werden.

Ab sofort ist demnach das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch während der Lehrveranstaltungen verpflichtend. Auch in Büros der Hochschulen gilt, wenn mehrere Personen im Raum anwesend sind, die Verpflichtung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Daneben resultiert daraus eine Verschärfung in dem Sinne, dass die Hochschulen "mögliche Einschränkungen für den Publikumsverkehr" prüfen werden..

In der offiziellen Pressemitteilung der Senatskanzleivom 07.10.2020 heißt es dazu: 

https://www.berlin.de/sen/wissenschaft/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1001484.php

 

Am Donnerstag, 24.09.2020, haben die Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung und die Landeskonferenz der Rektor*innen und Präsident*innen der Berliner Hochschulen (LKRP) im Rahmen eines Pressegesprächs einen Ausblick auf das als ‚Hybridsemester‘ geplante Wintersemester 2020/2021 gegeben und dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Bei dieser Gelegenheit stellten Senatskanzlei und LKRP auch den 'Berliner Stufenplan für den Hochschulbetrieb unter Pandemiebedingungen' vor.

English version:

berlins_phased_plan_for_the_operation_of_universities_under_pandemic_conditions.pdf

201026_infografik_eng_dealing_with_respiratory_diseases_at_universities.pdf

 

Zu den konkreten Regelungen und Umsetzungen an der KHSB wird die Hochschulleitung demnächst in separaten Schreiben informieren.

Am Montag, den 21.09.2020, beginnen die ersten Präsenzlehrveranstaltungen in der KHSB, die für das Wintersemester 2020/2021 zählen. Wegen der weiter geltenden Abstandsregelungen wird dies jedoch nur in sehr eingeschränktem Maß sowie zeitlich über den Tag und räumlich über das Gebäude verteilt möglich sein.

Nach Absprache mit der Betriebsärztin und der Fachkraft für Arbeitssicherheit besteht ab dem 21.09.2020 für alle Nutzer*innen des Hochschulgebäudes die Pflicht, in den Fluren und Treppenhäusern, in der Bibliothek sowie in den Räumen, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Die Nutzung der Bibliothek muss wie bisher vorher angemeldet werden. Das gilt auch für Termine in den Büros der Verwaltung (z.B. Studierendensekretariat, Prüfungsamt oder International Office) innerhalb der üblichen Öffnungszeiten, sofern die Auskünfte nicht telefonisch oder per E-Mail erteilt werden können.

Das Präsidium

Hier finden Sie aktuelle Informationen zu den Maßnahmen für die Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen gegen die Verbreitung des Coronavirus sowie Informationen zum Sommersemester 2020. Die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung hat eine Taskforce eingerichtet, in der notwendige Maßnahmen und ihre Umsetzung laufend beraten werden. Die vereinbarten Schritte werden über die Hochschulen und Forschungseinrichtungen an ihre Mitglieder kommuniziert und auch auf dieser Website aktuell abgebildet.

Auf Veränderungen in der Verwaltungspraxis zum BAföG wegen der Folgen der Corona-Pandemie hat die Berliner Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung in einem Rundschreiben vom 10.07.2020 hingewiesen. Insbesondere für Studierende, die BAföG-Leistungen beziehen, sind die Informationen wichtig. Sie finden sie hier.

Konkrete Fragen zur Anwendung der BAföG-Regeln wird Ihnen das Studierendenwerk beantworten. Sie können sich auch an den BAföG-Beauftragten unserer Hochschule Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen wenden, der versuchen wird, Ihnen bei der Orientierung zu helfen.

Am Montag, 15.Juni 2020, haben die Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung und die Landeskonferenz der Rektor*innen und Präsident*innen der Berliner Hochschulen eine gemeinsame Pressemitteilung veröffentlicht, die sich insbesondere mit den Planungen für das Wintersemester 2020/2021 befasst. Was den Hochschulbetrieb betrifft, werde demnach "eine Mischung aus digitaler Lehre und Präsenzlehrbetrieb" angestrebt.

 

Am Donnerstag, den 28. Mai 2020, hat der Berliner Senat Änderungen zur „Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin“ beschlossen.

In der Pressemitteilung vom 29.5.2020 heißt es dazu: 

"Der geltende eingeschränkte Betrieb an den staatlichen, privaten und konfessionellen Hochschulen in Berlin bleibt weiterhin bestehen. So sind die Hochschulen für Präsenzlehre und für den Publikumsverkehr weiterhin geschlossen, die Lehrveranstaltungen finden digital statt."

Hier geht es direkt zur Pressemitteilung der Senatskanzlei für Wissenschaft und Forschung 

Ab dem 08.06.2020 können Sie zusätzlich zum Leihbetrieb nunmehr in begründeten Ausnahmefällen die Präsenzbestände in Lesesälen nutzen. Nähere Informationen finden Sie dazu in der kommenden Woche (KW 23) auf der Bibliotheksseite.

Am 07. Mai 2020, hat der Berliner Senat Änderungen zur „Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin“ beschlossen, die auch die wissenschaftlichen Einrichtungen in Berlin betreffen.

Hier geht es direkt zur Pressemitteilung der Senatskanzlei für Wissenschaft und Forschung:

Forschung und Verwaltung an Hochschulen unter Auflagen sind wieder möglich - Lehre findet weiterhin digital statt.

Die Landeskonferenz der Rektor*innen und Präsident*innen der Berliner Hochschulen hat auf Grundlage dieser Verordnung am 11.05.2020 eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Die Landeskonferenz der Rektor*innen und Präsident*innen der Berliner Hochschulen (LKRP) hat sich am 23.04.2020 in einer Pressemitteilung zur Situation der Berliner Hochschulen im Kontext des Coronavirus zu Wort gemeldet:

Oberste Priorität: Eindämmung der Virusgefahr

Berliner Hochschulen setzen vorsichtige Öffnung für Wissenschaft, Kunst und Forschung um

Die staatlichen, privaten und konfessionellen Universitäten und Hochschulen Berlins sind sich ihrer Verantwortung bewusst, auch weiterhin große Anstrengungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu unternehmen. Bis auf Weiteres wird es erforderlich bleiben, den Zugang zu den Gebäuden und Laboren restriktiv zu handhaben und den Präsenznotbetrieb aufrecht zu erhalten.

Gleichzeitig begrüßen sie, dass der Berliner Senat mit dem Maßnahmenkatalog vom 21. April 2020 erste vorsichtige Öffnungen auch für Wissenschaft, Kunst und Forschung in Berlin beschlossen hat. Eventuelle Ausnahmegenehmigungen werden streng an die Einhaltung von Maßnahmen zum Gesundheitsschutz geknüpft.

Die Universitäten und Hochschulen werden ihre jeweiligen Pandemie-Pläne weiterhin so umsetzen, dass an den Campus-Standorten möglichst wenig Gefahren durch ungeschützte Begegnungen vor Ort entstehen, ebenso wie es möglichst wenig ÖPN-Verkehr zu und von den Hochschulen geben soll.

Der Senat von Berlin hat gestern die Vierte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung in Kraft gesetzt; für die Hochschulen ist vor allem Teil 5 dieser Verordnung relevant. Die Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung hat dazu eine begleitende Pressemitteilung veröffentlicht.

Für die Hochschulen im Land Berlin ändert sich dadurch nicht viel, denn sie bleiben weiter im Präsenznotbetrieb; das heißt, Hochschulen bleiben weiter für den Präsenzlehrbetrieb und den Publikumsverkehr geschlossen Das bedeutet, dass weiterhin nur ausgewählten 'Schlüsselpersonen', die zur Gefahrenabwehr und zur Erhaltung eines Notbetriebs der Hochschule benötigt werden, und nur ausnahmsweise und mit entsprechender Begründung weiteren Mitgliedern der KHSB Zutritt zum Gebäude erlaubt werden kann. Die Landeskonferenz der Rektor*innen und Präsident*innen der Berliner Hochschulen (LKRP) hat sich gestern darauf geeinigt, diese Regelung weiter restriktiv auszulegen.

Die Bibliotheken der Hochschulen haben beschlossen, dass voraussichtlich ab dem 04.05.2020 der Leihbetrieb unter besonderen hygienischen Bedingungen wiederaufgenommen werden kann. Dazu wird es von der Bibliothek der KHSB noch gesonderte Mitteilungen geben.

Wie den Medien zu entnehmen ist, haben sich Bund und Länder auf weitere Maßnahmen zu Eindämmung der Corona-Pandemie geeinigt. Die Bundesländer erarbeiten nun je eigene Verordnungen für alle relevanten Bereiche. Für die Berliner Hochschulen werden voraussichtlich bis Mitte der kommenden Woche von der Taskforce Corona und dem Land Berlin konkrete weitere Maßnahmen beschlossen.
Die aktuelle Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin ist bis zum 26. April 2020 weiterhin gültig und die Hochschulen befinden sich weiterhin im Präsenznotbetrieb. Es ist nicht damit zu rechnen, dass in absehbarer Zeit ein regulärer Präsenzbetrieb stattfinden wird.

Sobald die Entscheidungen gefallen sind, werden wir an dieser Stelle entsprechend informieren.

Am Freitag, 03.04.2020, haben die Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung und die Landeskonferenz der Rektor*innen und Präsident*innen der Berliner Hochschulen (LKRP) eine gemeinsame Stellungnahme zum Berliner Sommersemester 2020 abgegeben, in der es unter anderem um die Durchführung des Sommersemesters und dessen Rahmenbedingungen geht. 

Die Landeskonferenz der Rektor*innen und Präsident*innen der Berliner Hochschulen (LKRP) hat sich am 24.03.2020 in einer Pressemitteilung zur Situation der Berliner Hochschulen im Kontext des Coronovirus zu Wort gemeldet. Tenor der Veröffentlichung: "Das Ausrufen eines generellen Nichtsemesters halten wir zum jetzigen Zeitpunkt für kontraproduktiv. Das Signal der Berliner Hochschulen heißt stattdessen: Ermöglichung und digitaler Aufbruch."

Der Präsident der KHSB, Prof. Dr. Ralf-Bruno Zimmermann, hat dazu ein Statement abgegeben:

„Die Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin trägt die Position der LKRP zum Sommersemester 2020 ausdrücklich mit. Gemeinsam mit allen Berliner Hochschulen sind wir entschlossen, unseren staatlichen und kirchlichen Bildungsauftrag wahrzunehmen und unsere Kompetenzen in den Dienst der Gesellschaft zu stellen, um gemeinwohlorientierte Lösungen im Hinblick auf die derzeitigen besonderen Bedarfe und Herausforderungen zu finden. Die KHSB unterstützt zivilgesellschaftliche, kirchliche und politische Akteur*innen aktiv darin, die Folgen der Lage im Hinblick auf das Coronavirus abzumildern.

Im Bereich der Lehre arbeiten wir an alternativen Lehr- und Lernformaten, die nicht allein kurzfristig auf die Situation im Kontext des Coronavirus reagieren, sondern zugleich wichtige Wegmarken für die digitale Zukunft von Forschung und Lehre setzen.“

Prof. Dr. Ralf-Bruno Zimmermann, Präsident

 

Der Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung im Senat von Berlin, Steffen Krach, hat im Vorfeld ein Interview im Tagesspiegel zum Thema gegeben. 

Darüber hinaus hat sich der Präsident der FU Berlin, Prof. Dr. Günter M. Ziegler, in einem Gastbeitrag im Tagesspiegel zu Status und Gestalt des vor uns liegenden Sommersemesters 2020 geäußert:

„Kreativität, Engagement und Phantasie sind gefragt. Weil die Gesellschaft uns braucht, vielleicht mehr denn je. Wir stehen in diesen schwierigen Zeiten vor Herausforderungen, in denen die Universität die besondere Pflicht trifft, Möglichkeiten für Studierende zu schaffen sowie Wissenschaft gelingen zu lassen. […]

Unser Ziel ist es, ein vollwertiges Sommersemester anzubieten, für alle, die es wahrnehmen können und wollen. Wir möchten kein Nichtsemester. Wir wollen keine verpasste Gelegenheit. Nur damit kann die Freiheit unserer Studierenden und Lehrenden, Forschenden und Mitarbeitenden weiterhin gelebt und verwirklicht werden. Dabei wird die Universität selbst zum Experimentierlabor, in dem wir alle gemeinsam daran arbeiten, neue Studien-, Lehr- und Forschungsformate zu entwickeln und zu erproben.“

Der Betrieb der KHSB bleibt ab sofort, Freitag, 20.03.2020, bis auf Weiteres auf einen Präsenznotbetrieb beschränkt.

Bleiben Sie bitte zu Hause und schützen Sie sich und andere!

Bei Fragen und Anliegen im Kontext von Hochschulbetrieb und Coronavirus wenden sich alle Mitgliedsgruppen der Hochschule bitte auch weiterhin zentral an verwaltung@khsb-berlin.de. Ihre Nachrichten werden von dort bearbeitet oder an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

Diese Infoseite informiert regelmäßig über relevante neue Entwicklungen.

Die Hochschulleitung

Die Senatskanzlei für Wissenschaft und Forschung hat am 18.03.2020 weitreichende Beschlüsse im Kontext der Corona-Pandemie gefasst; diese Beschlüsse betreffen Hochschulbetrieb, Präsenzprüfungen und Abgabefristen für Abschlussarbeiten. Alle verabschiedeten Maßnahmen gelten für die KHSB uneingeschränkt.  

Der Betrieb an den Berliner Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen wird ab Freitag, den 20. März 2020, Dienstschluss, bis auf weiteres auf einen Präsenznotbetrieb beschränkt. Bereits am 13. März hatte die COVID19-Taskforce vereinbart, dass Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um den geordneten Übergang in den Präsenznotbetrieb vorzubereiten.  

Bereits ab Donnerstag, den 19. März 2020, werden bis auf weiteres keine Präsenzprüfungen durchgeführt. Die Prüfungen werden in alternativer Form und/oder zu einem späteren Termin durchgeführt.

Die Abgabefristen für Abschlussarbeiten im Rahmen von Bachelor- und Masterstudiengängen werden ab dem 12. März 2020 bis zur Wiederaufnahme eines regulären Studienbetriebes (mindestens aber bis zum 11. Mai 2020) gehemmt, d.h. die Abgabefristen laufen derzeit nicht weiter, sodass die Studierenden mit Wiederaufnahme eines regulären Studienbetriebes, der die Wiederöffnung der Bibliotheken und PC-Pools umfasst, den vollen Rest der Abgabefrist wahrnehmen können und ihnen somit keine Nachteile entstehen.

Der Bereich Studierendenservice hat für die Studierenden der KHSB aktuelle studien- und prüfungsrelevante Informationen im Kontext des Coronavirus zentral zusammengefasst.

Am Freitag, 13.03.2020, hat die Senatskanzlei für Wissenschaft und Forschung Weitere Maßnahmen für Berlins Wissenschaft vereinbart, die von der KHSB in der empfohlenen Weise umgesetzt werden. Dazu gehört unter anderem, dass die Bibilothek den Publikumsverkehr (Gäste und Studierende) ab sofort vollständig einstellt.   

 

Darüber hinaus hat die KHSB die Informationen zu Lehrbetrieb und Semesterstart erweitert und präzisiert:

Der Beginn der Vorlesungszeit aller öffentlichen Berliner Hochschulen wird auf den 20.04.2020 verschoben. Zu diesen Hochschulen zählt sich auch die KHSB. Diese Regelung betrifft den gesamten Lehrbetrieb; das heißt, alle Vollzeit- sowie alle berufs- und tätigkeitsbegleitenden Studiengänge der KHSB.

Bitte checken Sie regelmäßig die Homepage der KHSB sowie Ihre hochschulischen und privat hinterlegten E-Mail-Adressen. Die für Sie zuständigen Bereiche informieren Sie bei Bedarf auf diesen Wegen oder per Post.

Sollten Sie im Kontext von Hochschulbetrieb und Coronavirus Beratungsbedarf haben, richten Sie Ihre Fragen und Anliegen bitte weiterhin zentral an verwaltung@khsb-berlin.de.

Am Mittwoch, 11.03.2020, hat die Senatskanzlei für Wissenschaft und Forschung Sofortmaßnahmen für die Berliner Wissenschaft gegen die Verbreitung des Coronavirus in Kraft gesetzt. Diese Maßnahmen sind für die KHSB verbindlich. Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem:

  • Sofortige Absage aller Konferenzen, Tagungen und Veranstaltungen in der aktuellen vorlesungsfreien Zeit sowie für die Vorlesungszeit im Sommersemester 2020 (bis 20.07.2020). Das gilt auch für die Veranstaltungen Dritter.
  • Sofortige Absage aller Präsenzlehrveranstaltungen, die aktuell in der vorlesungsfreien Zeit durchgeführt werden.
  • Der Beginn der Vorlesungszeit der Hochschulen wird auf den 20.04.2020 verschoben.

Das Coronavirus hat Deutschland erreicht. Auch in Berlin sind erste Fälle bekannt. Die Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB) als öffentliche Hochschule in kirchlicher Trägerschaft steht in enger Abstimmung mit allen zuständigen Stellen, um den Hochschulbetrieb sicher und verantwortungsbewusst zu gewährleisten.

Sollten Sie im Kontext von Hochschulbetrieb und Coronavirus Beratungsbedarf haben, richten Sie Ihre Fragen und Anliegen bitte zentral an verwaltung@khsb-berlin.de.