Zugangsprüfung
Die Zulassung zum Studium an der KHSB ist auch mit einer Zugangsprüfung (Immatrikulationsordnung KHSB (2021) § 2 (2)) möglich.
Einen Antrag auf Aufnahme und Zugangsprüfung kann stellen:
- wer eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (i.S. §11 Abs, 2 BerlHG) hat, aber in einer Fachrichtung studieren will, die nicht mit der Ausbildung und der Berufserfahrung verwandt ist.
Ein Antrag auf Zugangsprüfung stellen Sie mit Ihrer Bewerbung im Online-Portal. Zu beachten gilt, dass Bewerbungen mit einem Antrag auf Zugangsprüfung bis spätestens zum 31.05. (für das Wintersemester) bzw. bis zum 30.11. (für das Sommersemester) im KHSB Bewerbungsportal hochgeladen sein müssen.
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Studierendensekretariat
Annegret Schenkel
Sorina Fritz
Raum: 1.103
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Montag 9:30-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Dienstag 9:30-12:00 Uhr
Donnerstag 9:30-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
in der vorlesungsfreien Zeit:
Montag 9:30-12:00 Uhr
Dienstag 9:30-12:00 Uhr
Donnerstag 9:30-12:00 Uhr und 14:00-15:00 Uhr