Bildungszeit (ehemals Bildungsurlaub)
Die beruflichen Bildungsveranstaltungen der Katholischen Hochschule für Sozialwesen – als staatlich anerkannter Hochschule (§ 124 Abs. 2 BerlHG) – gelten als vom Bildungszeitsgesetz des Landes Berlin anerkannte Bildungsveranstaltungen (§ 10 Abs. 5 Satz 1 i.V.m § 1 Abs. 5 Bildungszeitgesetz (BiZeitG) des Landes Berlin). Dazu gehören alle Fort- und Weiterbildungen des Referats Weiterbildung sowie die in den tätigkeitsbegleitenden Studiengängen zu absolvierenden Präsenzphasen.
Arbeitnehmer*innen haben Anspruch auf Bildungszeit. Für Berliner Beschäftigte gilt, dass Bildungszeit erstmalig nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses in Anspruch genommen werden kann und einen Umfang von 10 Tagen innerhalb von zwei Jahren umfassen kann.
Für Weiterbildungsinteressierte:
Für beruf- und tätigkeitsbegleitend Studierende: