Zugangsvoraussetzungen für B.A.-Studiengänge
Zu einem Studium in einem B.A.-Studiengang an der KHSB können Sie zugelassen werden, wenn Sie
- die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife oder
- eine vom Senat von Berlin im Einzelfall anerkannte Fachhochschulzugangsberechtigung oder ein allgemeines Zugangsrecht (i. S. § 11 Abs. 1 BerlHG) oder
- ein fachgebundenes Hochschulzugangsrecht (i. S. § 11 Abs. 2 BerlHG), eine für das Studium geeignete abgeschlossene Berufsausbildung
Der Zugang zum Studium an der KHSB kann in bestimmten Fällen über eine Zugangsprüfung zum gewählten Studiengang erfolgen (§ 2 Abs. 2 (1) ImmaO KHSB).
Zu den Zugangsvoraussetzungen für ausländische Studierende gehört zudem ein Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache.
Die Zulassung erfolgt in einem hochschuleigenen Bewerbungsverfahren.
Für den dualen Studiengang Soziale Arbeit gelten besondere Bedingungen. Voraussetzung für das Studium an der KHSB ist ein Studienvertrag mit einer Dienststelle des Landes Berlin