Nichtraucherschutz | Versetzung des Aschenbechers am Haupteingang
Gesundheit am Arbeitsplatz und Lernort ist ein wichtiges Thema an der KHSB. Um den bestmöglichen Nichtraucherschutz gemäß § 5 Arbeitsstättenverordnung in der KHSB zu gewährleisten, ist in der Hausordnung festgelegt, dass im gesamten Hochschulgebäude Rauchverbot besteht. Das Rauchverbot erstreckt sich auch auf den Gebrauch von elektrischen Zigaretten (E-Zigaretten, Dampfzigaretten, etc.). Seit 2012 ist der Nichtraucherschutz auf die Bereiche vor den Eingängen zur Hochschule ausgeweitet, da insbesondere das Rauchen vor dem Haupteingang wiederholt dazu geführt hat, dass der Rauch in große Teile des Hauses gezogen ist.
Zum Wintersemester 2023/24 wird daher der Aschenbecher im Bereich des Haupteingangs gegenüber zu den Fahrradständern versetzt. Die Hochschulleitung bittet die Raucher*innen um Beachtung und Verständnis für diese Regelung. Bei Fragen oder Anmerkungen kommen Sie bitte auf das Präsidium zu.