Prüfungsamt
Für die Durchführung der Prüfungsangelegenheiten und andere in den Studien- und Prüfungsordnungen genannten Aufgaben ist das Prüfungsamt zuständig. Es organisiert und überwacht die Prüfungen und deren Eintragungen ins System sowie den termingerechten Eingang der Bachelor- oder Masterarbeiten und die Weiterleitung an die Lehrenden, erstellt Modulzertifikate, Zeugnisse und Urkunde, ist Ansprechpartner im Umgang mit Opencmpus und bietet Studienverlaufsberatungen an.
Über Rechtsbehelfe (Widersprüche) gegen im Prüfungsverfahren getroffene Entscheidungen entscheidet der Prüfungsuasschuss .

Hier geht es zu den Ordnungen.
Ihre Anwesenheit in den Seminare wird von den Lehrenden im OpenCampus Portal geführt und bescheinigt. Die Lehrenden hinterlegen im System ebenso die Bewertungen der Prüfungsleistungen (und ggf. der Studienleistungen).
Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich in die entsprechenden Kurse des Lehrveranstaltungsangebots einbuchen und die Prüfungsleistungen (und ggf. die Studienleistungen) anmelden. Nur dann können die Lehrenden die entsprechenden Eintragungen vornehmen.
Ihre Kurse (Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen und ggf. Studienleistungen) buchen Sie im OpenCampus Portal unter "Kurse buchen". Bescheinigungen der Teilnahme und die Noteneintragung finden Sie unter "Mein Fortschritt"
Dokumentieren Sie für Ihre eigene Übersicht alle absolvierten Lehrveranstaltungen und erbrachten Leistungen zusätzlich im Studienbuchblatt..
Waren Sie weniger als 75% der Lehrveranstaltungszeit anwesend, kann die*der Lehrende die Bescheinigung der Teilnahme verweigern. Sie müssen dann das Seminar in einem späteren Semester wiederholen.
Kompensationsleistungen sind nur bedingt zugelassen. In aller Regel nur für Studierende mit Behinderung und/oder einer chronischen Erkrankung (§ 11 der Allgemeinen Ordnung für das Studium und die Prüfungen)
Prüfungsleistungen
Sie schließen jedes Modul mit mindestens einer Prüfungsleistung ab, vereinzelt noch zusätzlich mit einer Studienleistung. Prüfungsleistungen werden studienbegleitend erbracht als:
- Hausarbeit,
- Referat,
- Portfolio,
- Gestaltung einer Aufgabe,
- mündliche Prüfung zur Lehrveranstaltung.
In der Anlage 1 Ihrer Studien- und Prüfungsordnung finden Sie die für jedes Modul anzuwendenden Prüfungsformen. Welche daraus tatsächlich angeboten werden, entscheiden die jeweils Lehrenden.
Bewertung von Prüfungsleistungen
Alle Prüfungsleistungen werden bewertet. Sie werden entweder benotet oder als "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet (§ 26 Allgemeine Studien und Prüfungsordnung). Studienleistungen werden grundsätzlich mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet. Die Module, in denen die Prüfungsleistungen unbenotet bleiben, entnehmen Sie bitte Ihrer jeweiligen Prüfungsordnung.
Prüfungen können Sie zweimal wiederholen, wenn sie mit einem „nicht bestanden (5,0)“ bewertet wurden. Ebenso die B.A.- und M.A.-Thesis.
Anmeldung von Prüfungsleistungen
Die Anmeldung zu einer Prüfungsleistung nehmen Sie in Ihrem Opencampus unter „Kurse buchen“ vor. Die Frist zur Abgabe einer Prüfungsleistung (HA, GA, RE, Portfolio) legen die Lehrenden fest. Absprachen zur späteren Abgabe bzw. Verschiebung der Abgabefrist dieser Leistungen treffen Sie immer mit den jeweiligen Dozenten. Wird eine Prüfungsleistung nicht fristgerecht erbracht, kann sie mit einer 5,0 (nicht bestanden) gewertet. Die Vier-Wochen-Frist zur Abgabe einer Leistung läuft erst nach Absprache mit dem Dozenten; nicht mit der Anmeldung im OC-System. Vereinbaren Sie eine Frist zur Abgabe einer Prüfungsleistung im darauffolgenden Semester, nehmen Sie bitte keine Stornierung der Prüfungsanmeldung vor, sondern lassen die Anmeldung einfach stehen.
Klausuren und mündliche Prüfungen, Nichtanmeldung, Versäumnis
In den BA-Studiengängen gibt es für die Prüfungsarten „(Online-)Klausur und mündl. Prüfung (integrierte Modul-Abschlussprüfung) ausgewiesene Prüfungswochen und Anmeldezeiträume (Prüfungsplan). Die Prüfungswochen finden immer direkt im Anschluss an die Vorlesungszeit (2 Wochen) statt. Die Prüfungspläne werden ca. 6-4 Wochen vor den Prüfungen auf der Homepage unter Prüfungsamt veröffentlicht. Die Anmeldung zu den Klausuren nehmen Sie ebenfalls in Ihrem Opencampus vor. Achten Sie auf die Anmeldefrist.
Haben Sie es versäumt, sich für eine Klausur anzumelden, können Sie diese nicht mitschreiben. Nutzen Sie dann den Zeitraum der Nach- und Wiederholungsklausuren. Diese finden in der Regel in der letzten Woche des Semesters statt. Hier gilt dasselbe Verfahren und Vorgehen.
In den berufsbegleitenden Studiengängen können die Klausuren auch außerhalb der Prüfungswochen stattfinden. Auch hier gilt eine Anmeldefrist, die im OC-System unter "Buchungszeitraum" zu finden ist. Das Vorgenannte gilt entsprechend.
Haben Sie sich für eine Klausur angemeldet, sind dann aber am Prüfungstag erkrankt, müssen Sie eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von drei Tagen dem Prüfungsamt per Mail einreichen. Sie haben dann die Möglichkeit, diese Klausur(en) zum Nach- und Wiederholungstermin zu erbringen. Dieser liegt für alle Studiengänge in der Regel in der letzten Woche des Semesters (Ende März bzw. Ende September). Liegt keine vor, wird die Klausur mit „nicht bestanden“ gewertet.
folgt noch
Liebe Studierende,
hier nun der Prüfungsplan für die Nach- und Wiederholungsklausuren für das 2. und 4. FS BbS. Bitte achten Sie auf den Anmeldezeitraum
- hier
Beste Grüße, Ihr Prüfungsamt
iebe Studierende,
hier nun die Prüfungplan für die Nach- und Wiederholungsklausuren für die BA-Studiengänge SozA, HP, KP und dual. Bitte achten Sie auf den Anmeldezeitraum
- Plan für alle Studiengänge: hier
Beste Grüße
Ihr Prüfungsamt, KHSB
Abschluss-Thesis - für Studierende, die ab WS 2019/20 immatrikuliert wurden
- Hinweise zum Auffinden und Ausfüllen des Antrages auf BA-MA-Thesis in Ihrem Opencampus
- Hinweise zur BA-Thesis in OC
- Hinweise zur MA-Thesis in OC
- Praktische Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten an der KHSB
Studierende, die bis WS 2018/19 immatrikuliert wurden, finden die Dokumente auf der Homepage unter: Service für Studierende - Ordnungen und formulare - Anträge und Formulare
Bei Überschreitung der Regelstudienzeit stellen Sie bitte vor Ablauf der Rückmeldezeit einen Antrag auf Studienverlängerung und reichen ihn per Mail im Prüfungsamt ein (pruefungsamt@khsb-berlin.de).
Bei der Überschreitung der Regelstudienzeit um mehr als zwei Semester entscheidet die*der Präsident*in/Leiter*in Studierendenservice über den Antrag. Zur Unterstützung der Entscheidung kann eine Studien(verlaufs)beratung angeordnet werden (§14 Immatrikulationsordnung der KHSB).
Wenn Sie aufgrund von längerer Erkrankung, Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit oder sonstigen Gründen Ihr Studium nicht weiterführen können, haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Beurlaubung zu stellen. Sie finden diesen im Open Campus Portal. Studierende, die nicht in Open Campus immatrikuliert sind, finden den Antrag hier. Lassen Sie sich in solchen Fällen von uns - Prüfungsamt - über den dann weiteren Studienverlauf beraten.
Für jedes abgeschlossene Modul erstellen wir Ihnen ein Modulzertifikat. Diese können innerhalb des Studiums im Prüfungsamt angefordert werden bzw. liegen im Prüfungsamt zur Abholung bereit.
Die Modulzertifikate sind Bestandteil Ihres Diploma Supplement, welches Sie am Ende Ihres Studiums zusammen mit Zeugnis und Urkunde erhalten.
Bewahren Sie alle Dokumente ein Leben lang (wenigstens bis zum Eintritt ins Rentenalter) sorgfältig auf.
Sie benötigen diese eventuell:
- für einen Studienortwechsel zur Entscheidung über anzurechnende Studien- und Prüfungsleistungen aus Ihrem bisherigen Studium an der KHSB,
- zur Anrechnung für einen weiteren Studiengang
- als Nachweis für Ihren künftigen Arbeitgeber oder
- Anerkennung des Studienabschlusses außerhalb Deutschlands.
Ersatzausstellungen sind kostenpflichtig.
Zeugnis und Urkunde Ihres Abschlusses erhalten Sie im Rahmen einer Graduiertenfeier, die für Absolvent*innen eines Sommersemester am zweiten Dienstag im November und für Absolvent*innen eines Wintersemesters am zweiten Dienstag im Mai, stattfindet. Änderungen sind möglich.
Nach erfolgreichem Abschluss Ihres Studiums in den Bereichen:
- B.A.Soziale Arbeit
- B.A. Soziale Arbeit, berufsbegleitend
- B.A. Kindheitspädagogik
- B.A. Heilpädagogik
beantragen Sie die staatliche Anerkennung durch die zuständige Senatsverwaltung nach dem Sozialberufe-Anerkennungsgesetz Berlin.
Als Nachweis gilt im Vorfeld bereits die Studienabschluss-Bescheinigung, die Sie mit bestandener Abschlussprüfung in Ihrem Open Campus finden.
Über Verfahren und benötigete Unterlagen informieren Sie sich bitte bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Eine beglaubigte Kopie von Zeugnis und Urkunde erhalten Sie zusammen mit Ihren Originalurkunden.
Prüfungsamt
Die Bearbeitung Ihrer Anliegen im Prüfungsamt ändert sich ab sofort wie folgt:
Um Ihre Anfragen per Mail schneller bearbeiten zu können, nennen Sie deshalb bitte zusätzlich Ihren Studiengang in der Betreffzeile!
Thesenabgabe: Sollten die Büros mal nicht besetzt sein, können Sie für die Abgabe Ihrer BA/MA-Thesen auch unser Postfach (Prüfungsamt) im Postraum nutzen!
Merve Öz - Raum: 1.104 Simone Vieth - Raum: 1.105
Telefon: +49 30 50 10 10 32 Telefon: +49 30 50 10 10 73
Studiengänge: Studiengänge:
- Soziale Arbeit - Soziale Arbeit berufsbgl.
- Heilpädagogik - Soziale Arbeit dual
- Kindheitspädagogik - Gestaltungstherapie/ Klin. Kunsttherapie
- Religionspädagogik - MA Bildung und Beratung
- MA Präventive Soziale Arbeit
- MA Soziale Arbeit
Öffnungszeiten
in der Vorlesungszeit:
Montag 9:30-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
Dienstag 9:30-12:00 Uhr
Donnerstag 9:30-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
in der vorlesungsfreien Zeit:
Montag 9:30-12:00 Uhr
Dienstag 9:30-12:00 Uhr
Donnerstag 9:30-12:00 Uhr und 14:00-15:00 Uhr