Prüfungsleistung
Sie schließen jedes Modul mit mindestens einer Prüfungsleistung ab, vereinzelt noch zusätzlich mit einer Studienleistung.
Prüfungsleistungen werden studienbegleitend erbracht als:
- Hausarbeit,
- Referat,
- Portfolio,
- Gestaltung einer Aufgabe,
- mündliche Prüfung zur Lehrveranstaltung.
Welche Prüfungsleistung in der Lehrveranstaltung abgelegt werden kann, entnehmen Sie bitte der Anlage 1 Ihrer Studien- und Prüfungsordnung.
Prüfungsleistungen, für die zentral Termine festgelegt werden, sind (modulabschließende Prüfung):
- mündliche Prüfung,
- Klausur.
Die Prüfungszeitpläne werden ca. 6-4 Wochen vor den Prüfungen auf der Homepage unter Aktuelles veröffentlicht.
In den BA-Studiengängen gibt es für die Prüfungsarten „(Online-)Klausur und mündl. Prüfung (integrierte Modul-Abschlussprüfung)“ ausgewiesene Prüfungswochen und Anmeldezeiträume (s. Prüfungsplan). Die Prüfungspläne werden ca. 6-4 Wochen vor den Prüfungen an unserer Info-Tafel im Erdgeschoss ausgehängt bzw. auf der Homepage unter Aktuelles veröffentlicht.
Die Anmeldung von Klausuren im Opencampus (OC)-System unterliegt einer Frist. Dieser Zeitraum ist auf den Prüfungsplänen vermerkt bzw. im OC-System unter "Buchungszeitraum" zu finden.
In den berufsbegleitenden Studiengänge werden für Klausuren separate Prüfungstermine festgesetzt - in der Regel außerhalb der Prüfungswochen. Auch hier gilt eine Anmeldefrist, die im OC-System unter "Buchungszeitraum" zu finden ist
Auch für Nach- und Wiederholungsprüfungen müssen Sie sich erneut im OC-System anmelden. Achten Sie auch hier auf die Anmeldefristen.
Prüfungen können Sie zweimal wiederholen, wenn sie mit einem „nicht bestanden (5,0)“ bewertet wurden.
B.A.- und M.A.-Thesen können einmal wiederholt werden.
Haben Sie sich für diese Prüfungen angemeldet, sind dann aber am Prüfungstag erkrankt, müssen Sie eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb einer Woche dem Prüfungsamt vorlegen. Sie haben dann die Möglichkeit, diese Prüfungleistung zum Nach- und Wiederholungstermin zu erbringen. Dieser liegt für B.A.-Studierende in der Regel in der letzten Woche des Semesters (Ende März bzw. Ende September).
Für berufsbegleitende Studiengänge werden wieder separate Termin vereinbart.
Die Frist zur Abgabe einer Prüfungsleistung (HA, GA, RE, Portfolio) legen die jeweiligen Lehrenden fest. Absprachen zur späteren Abgabe bzw. Verschiebung der Abgabefrist dieser Leistungen treffen Sie immer mit den jeweiligen Dozenten. Wird eine Prüfungsleistung nicht fristgerecht erbracht, kann sie mit einer 5,0 (nicht bestanden) gewertet. Die Vier-Wochen-Frist zur Abgabe einer Leistung läuft erst nach Absprache mit dem Dozenten; nicht mit der Anmeldung im OC-System. Vereinbaren Sie eine Frist zur Abgabe einer Prüfungsleistung im darauffolgenden Semester, nehmen Sie bitte keine Stornierung der Prüfungsanmeldung vor, sondern lassen die Anmeldung einfach stehen.
Alle Prüfungsleistungen werden bewertet. Sie werden entweder benotet oder als "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet (§26 Allgemeine Studien und Prüfungsordnung). Studienleistungen werden grundsäztlich mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet. Die Module, in denen die Prüfungsleistungen unbenotet bleiben, entnehmen Sie bitte Ihrer jeweiligen Prüfungsordnung.
Prüfungsamt
Raum: 1.104
Simone Vieth
Telefon: +49 30 50 10 10 73
Merve Öz
Telefon: +49 30 50 10 10 32
Öffnungszeiten
in der Vorlesungszeit:
Montag 9:30-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
Dienstag 9:30-12:00 Uhr
Donnerstag 9:30-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
in der vorlesungsfreien Zeit:
Montag 9:30-12:00 Uhr
Dienstag 9:30-12:00 Uhr
Donnerstag 9:30-12:00 Uhr und 14:00-15:00 Uhr