B.A. Soziale Gerontologie, berufsbegleitend

Der B.A. Soziale Gerontologie legt einen in der deutschen Studienlandschaft einmaligen fachlichen Schwerpunkt auf die psychosoziale Situation von vulnerablen, chronisch kranken und jenen älteren Menschen, für die Konzepte von Unterstützung und Begleitung bislang noch weitgehend fehlen. Dazu gehören ältere Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen mit Migrationshintergrund und andere von intersektionaler Diskriminierung betroffene Senior*innen. Zudem stehen die Beratung und Begleitung von Menschen in ihrer letzten Lebensphase im Fokus des Studienprogramms.

Gefördert durch Bund, Länder und Europäische Union haben wir 2014 ein Studienkonzept konzipiert und kontinuierlich weiterentwickelt, welches Sie befähigt, an der Schnittstelle von Gesundheit, Pflege und Sozialer Arbeit die Herausforderungen im gerontologischen Praxisfeld qualifiziert, innovativ und lebensweltorientiert mitzugestalten. So tragen Sie durch ihr berufliches Handeln zum Erhalt von Autonomie und zur Wahrung der Würde älterer Menschen, auch und gerade in ihrem letzten Lebensabschnitt, bei.

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Kombination von Lernen und Praxis

Sie lernen in diesem Studium konsequent interdisziplinär, praxisorientiert und fallbezogen. Hochschulisches Lernen und Praxiserfahrung ergänzen sich gewinnbringend und Sie profitieren davon, Ihre Praxis als dritten Lernort im Rahmen des Studiums zu nutzen. Besonders wichtig ist uns dabei, dass Sie Ihre beruflichen Erfahrungen und Kompetenzen in die Lehre einbringen und in praxisnahen Diskursen und Projekten weiterentwickeln können.

Fachliche Schwerpunktsetzung

In der zweiten Studienhälfte setzen Sie durch Wahlangebote Ihre eigenen fachlichen Schwerpunkte. Sie wählen zwischen einer vertieften Qualifizierung im Bereich der Pflegeberatung oder der Beratung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase. Mit diesen Studienschwerpunkten werden innovative Forderungen und aktuelle Reformentwicklungen in die hochschulische Bildung integriert. Absolvent*innen werden dazu befähigt, über die Grenzen von Organisationen und Professionen hinweg, die notwendigen Versorgungsleistungen zu koordinieren und die dafür erforderlichen Kommunikationsprozesse einzuleiten und zu steuern.

Erwerb attraktiver Weiterbildungszertifikate

Je nach Ihren individuellen beruflichen Voraussetzungen und Ihrer Schwerpunktwahl haben Sie die Möglichkeit, mit dem Abschluss des Studiums auch ein Weiterbildungszertifikat als Pflegeberater*in nach § 7a SGB XI oder ein Zertifikat zur Beratung Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g SGB V zu erwerben.

Die geforderten Voraussetzungen und vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse orientieren sich an den jeweiligen Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes.

Voraussetzung für den Erwerb des Zertifikats als Pflegeberater*in nach § 7a SGB XI ist eine berufliche Grundqualifikation als Pflegefachkraft, Sozialversicherungsfachangestellte oder Sozialarbeiterin. Andere Berufe oder Studienabschlüsse sind geeignet, wenn die Ausbildungs- bzw. Studieninhalte insbesondere einen pflegefachlichen, sozialrechtlichen, sozialpädagogischen oder heilpädagogischen Schwerpunkt haben. Die Qualifikation zur Pflegeberaterin beinhaltet ferner den Nachweis einer Praxistätigkeit bzw. eines Praktikums in einer Einrichtung der Altenhilfe mit einem Umfang von mindestens neun Tagen.

Die erforderlichen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse werden in den verschiedenen Pflichtmodulen des Studiengangs sowie insbesondere im Wahlpflichtmodul 7 „Koordination und Beratung in spezifischen Feldern der Altenhilfe umsetzen“ im Schwerpunktseminar 7.2 „Vertiefung und Fallbegleitung Pflegeberatung“ erworben. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums und der nachgewiesenen Teilnahme am Schwerpunktseminar 7.2 wird bei dem Vorliegen der beruflichen Grundqualifikation und der mindestens 9-tägigen Praxiserfahrung in einer Pflegeeinrichtung das Zertifikat Pflegeberater*in nach § 7a SGB XI ausgestellt.

Voraussetzung für den Erwerb des Zertifikats Gesundheitliche Versorgung für die letzte Lebensphase nach § 13g SGB V ist eine berufliche Grundqualifikation als Pflegefachkraft, Heilerziehungspflegerin, Heilpädagogin, Erzieherin oder eine andere vergleichbare Berufsausbildung sowie eine dreijährige, für die gesundheitliche Versorgungsplanung einschlägige Berufserfahrung in Pflegeeinrichtungen, Hospizdiensten, Palliativstationen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

Die erforderlichen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse werden in den verschiedenen Pflichtmodulen des Studiengangs sowie insbesondere im Wahlpflichtmodul 7 7 „Koordination und Beratung in spezifischen Feldern der Altenhilfe umsetzen“ im Schwerpunktseminar 7.4 „Vertiefung und Fallbegleitung gesundheitliche Versorgungsplanung“ erworben. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums und der nachgewiesenen Teilnahme im Schwerpunktseminar 7.4 wird bei dem Vorliegen der beruflichen Grundqualifikation und der o.a. mindestens dreijährigen Berufserfahrung das Zertifikat Gesundheitliche Versorgung für die letzte Lebensphase nach § 13g SGB V ausgestellt.

Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie

Durch die Anrechnung gerontologischer Ausbildungsinhalte sowie eine zum Ende des Studiums vorliegende mindestens einjährige einschlägige berufliche Praxis lässt sich Ihre Studienzeit von acht auf sieben Studienhalbjahre verkürzen.

Der Mix aus Präsenz- und Online-Lehre sorgt für die notwendige Flexibilität, um Studium, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der erfolgreichen Gestaltung Ihres persönlichen Studienweges.

Konzeptuelle Beiträge relevanter Disziplinen

  • Ökologische und interventionsgerontologische Ansätze
  • Lebensweltorientierung, Partizipation, Inklusion
  • Salutogenese
  • Altersbilder und -stereotype
  • Stressbewältigung, Soziale Unterstützung
  • Rechtliche Grundlagen
  • Ethik

Handlungskonzepte für die Praxis

  • Methoden der Beratung und Intervention
  • Soziale Diagnostik im gerontologischen Handlungsfeld
  • Case Management
  • Geragogik und Bildung
  • Krisenintervention/Gewaltprävention

(Praxis)forschung

  • Wissenschaftliches Denken und Schreiben
  • Forschungsmethodik
  • Projekt- und Konzeptentwicklung

Zentrale praxisbezogene Themen

  • Demenz
  • Altern im Kontext von Armut, Migration, psychischer Erkrankung und Behinderung
  • Die Situation von An- und Zugehörigen
  • Lebensende, Sterben und Tod
  • Altern im Quartier
  • Digitalisierung

Nach dem Abschluss des Bachelorstudiums Soziale Gerontologie sind Sie mit umfassenden sozialprofessionellen Kompetenzen ausgestattet und gut gerüstet für eine erfolgreiche Tätigkeit in einem sich rasant entwickelnden Berufsfeld.

Ganz konkret sind Sie in der Lage

  • Unterstützungsarrangements im Kontext von Multimorbidität und Pflegebedürftigkeit auf der Basis profunder Kenntnisse der rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen der Altenhilfe zu planen und zu koordinieren.
  • Ihr fachliches Handeln auf der Basis ethischer Prinzipien theoretisch-methodisch zu begründen.
  • ältere Menschen, ihre Angehörigen und weitere Akteure, auch in prekären und krisenhaften Situationen, auf der Basis spezifischer Handlungskonzepte zielführend zu beraten.
  • auch mit multimorbiden und (kognitiv) beeinträchtigten alten und hochaltrigen Menschen, sensibel und angemessen zu kommunizieren.
  • Strukturen und Dienste im sich rasch wandelnden Feld der Altenarbeit und Altenhilfe konstruktiv weiterzuentwickeln.
  • flexibel auf neue Bedarfe zu reagieren, innovative Konzepte zu entwickeln und an der praxisgerechten Implementierung mitzuwirken.
  • in einem von Beeinträchtigungen und Verlusten geprägten Feld den Blick auf Ressourcen und Potenziale zu richten und diese systematisch zu fördern.
  • Ihre eigene Einstellung und Haltung zu Alter(n), Vergänglichkeit, Leiden, Tod und Sterben zu explorieren und deren Bedeutung für das eigene Praxishandeln kritisch zu reflektieren.

Der Studiengang eröffnet Ihnen berufliche Perspektiven in einer Vielzahl von Berufsfeldern, wie zum Beispiel in den Bereichen

  • des Pflege- und Gesundheitswesens,
  • der Altenhilfe und Altenarbeit,
  • der Kommunal- und Ministerialverwaltungen,
  • der Lehrtätigkeit in der Aus-, Fort- und Weiterbildung.

Konkret können Sie beispielsweise als Referent*in für Altenhilfe bei Wohlfahrtsverbänden und Selbsthilfeorganisationen, als Berater*in einem Pflegestützpunkt oder in der gesundheitlichen Versorgungsplanung am Lebensende, im Entlassmanagement des Krankenhaussozialdienstes oder als Dozent*in in der Aus- und Weiterbildung tätig sein.

Darüber hinaus werden sich in den kommenden Jahren neue Arbeitsfelder an der Schnittstelle von Pflege und Sozialer Arbeit entwickeln, die erweiterte Kompetenzen für Beratung und Vernetzung, Leitung und Koordination und innovative Weiterentwicklung benötigen. Hierfür sind Sie mit diesem Studiengang bestens gerüstet!

Bitte beachten Sie die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen.

Darüber hinaus gilt für den B.A. Soziale Gerontologie (berufsbegleitend): Studienbegleitende berufliche Tätigkeit von mind. 50 % der Regelarbeitszeit im gerontologischen Praxisfeld. Bitte weisen Sie die Tätigkeit mit der Dienstgebergenehmigung für B.A. Soziale Gerontologie berufsbegleitend nach.

Studierende des berufsbegleitenden Studiengangs Soziale Gerontologie sind verpflichtet, sich ihre Tätigkeit jedes Semester erneut vom Arbeitgeber bescheinigen zu lassen. Der Tätigkeitsnachweis ist ab dem 2. Fachsemester zu Beginn jedes neuen Semesters bei der Hochschule einzureichen.

Bei einer mindestens einjährigen Berufserfahrung im gerontologischen Praxisfeld werden Ihnen 30 ECTS angerechnet. Die Berufserfahrung kann auch Verlauf des Studiums erbracht werden und wird rückwirkend angerechnet.

Eine weitere Anrechnung von 30 ECTS erfolgt für die einschlägige berufliche Qualifikation als Fachkraft in der (Alten)pflege bzw. Pflegefachfrau oder Pflegefachmann oder

für das Bestehen einer Einstufungsprüfung.

Einstufungsprüfung  

Im Rahmen der Einstufungsprüfung werden insgesamt sechs Themenbereiche geprüft: a) Demografische Entwicklung und Altersbilder; b) Grundkonzepte im Kontext von Gesundheit, Krankheit und Pflegebedürftigkeit; c) rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen im Feld der Altenhilfe; d) typische Alterserkrankungen mit Schwerpunkt Demenz; e) psychosoziale Interventionsmöglichkeiten. Die Einstufungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Für Ihre Fragen zum B.A. Soziale Gerontologie steht Ihnen Prof. Dr. Claudia Schacke zur Verfügung.

Allgemeine Fragen zum Studium an der KHSB beantwortet die Studienberatung.

Fragen zu Bewerbungsunterlagen und Zulassung richten Sie bitte an das Studierendensekretariat.

 

Informationen zur Bewerbung an der KHSB

Vom 01.11.24 bis 15.01.25 können Sie sich hier für das Sommersemester 2025 bewerben. Sollten Sie bereits ein Konto in unserem OpenCampus Portal haben, nutzen Sie dieses bitte und loggen sich hier ein.

Alle Informationen zum Studiengang auf einen Blick:

Folder Soziale Gerontologie

Studiendauer
8 Semester Regelstudienzeit, 7 Semester nach Anrechnung der einschlägigen beruflichen Qualifikation als Fachkraft in der (Alten)pflege bzw. Pflegefachfrau oder Pflegefachmann oder dem Bestehen einer Einstufungsprüfung
Studienform
Berufsbegleitend; i.d.R. 2-3 Präsenzwochen vor Ort + 1-2 Online-Präsenzwochen pro Semester
Module / Credits
14 / 210
Abschluss
Bachelor of Arts
Studienplätze
40
Praxis
Berufstätigkeit, Praxisbegleitung im Studienschwerpunkt
Besondere Voraussetzungen
Studienbegleitende berufliche Tätigkeit von mindestens 50 % der RAZ im gerontologischen Praxisfeld
Bewerbungsfrist
01. November - 15. Januar
Einstufungs- und Zugangsprüfung
Wenn Sie sich zu den Bewerbungsmodalitäten, der Einstufungs- und/oder Zugangsprüfung informieren möchten, nehmen Sie bitte Kontakt zur Studiengangsleitung, Frau Prof. Schacke auf.
Email
schacke@khsb-berlin.de
Telefon
030-50 10 10 961
Studienstart
zum Sommersemester 2025