Studienintegrierte Praxis

Alle Studierenden der Studiengänge B.A. Soziale Arbeit, B.A. Heilpädagogik und B.A. Kindheitspädagogik absolvieren ein Semester studienintegrierte Praxis im In- oder Ausland.

Das 20-wöchige Vollzeitpraktikum findet im 4. Semester statt und beginnt im Zeitraum vom 01.03. bis 01.04. des jeweiligen Jahres. Es wird durch Gruppensupervision und fachtheoretische Seminare der Hochschule begleitet, refelektiert und ausgewertet. Praxiszeiten_2025.

Für den „Lernort Praxis“ sind inhaltliche und strukturelle Voraussetzungen gegeben, die durch die Hochschule zu prüfen sind. Das Praxisreferat unterstützt Sie gerne bei der Planung und Durchführung der studienintegrierten Praxis und berät zu allen Fragen und Herausforderungen vor, während und nach der Praxisphase. Alle Infos finden Sie in den folgenden Hinweisen.

Gerne wenden Sie sich mit Ihren Fragen an uns!

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Praxisbörse 2024 - am Mittwoch 13.November ab 12.00 Uhr

Die Hochschule stellt Ihnen eine Praxisstellen-Datenbank zur Verfügung, in der Sie sich über bereits ankerkannte Praxisstellen der KHSB informieren können und die Ihnen die Kontaktnahme zu den relevanten Ansprechpartner*innen in der Paxis erleichtert.

  • Anerkannte Praxisstellen der KHSB Praxisstellen-Datenbank. (Hinweis: Bitte melden Sie sich erst auf der Homepage unter LogIn an und klicken Sie dann auf den Link. Zur Anmeldung benötigen Sie Ihre studentische E-Mail-Adresse und das aktuell verwendete Passwort.) 

Darüber hinaus sind:

  • Im Postraum (Raum 1.033) in den blauen Ordnern Initiativ-Praxisstellenausschreibungen von Einrichtungen gesammelt. Übrigens: Dort befinden auch Ordner mit (Honorar-)Stellenausschreibungen.
  • An der Aushangtafel (rechts neben Raum S 103) und auf dem digitalen Bord in oc sind ebenfalls Ausschreibungen veröffentlicht.
  • Einsatzmöglichkeiten in den Berliner Jugendämtern finden Sie hier  Praxisangebote der Berliner Jugendämter
  • Ansprechpersonen in den Berliner Bezirken finden Sie hier Praxiskoordinator*innenliste der Berliner Bezirke
  • Einsatzmöglichkeiten in den Berliner Gesundheitsämtern (Bsp. Mitte) finden Sie hier Praxisangebote im Gesundheitsamt
  • Ansprechpersonen  der Berliner JVA´s finden Sie hier Abteilungen_JVAs.pdf

Sie haben auch die Möglichkeit eine neue Praxisstelle zu akquirieren; diese müssen Sie für den Abschluss der Ausbildungsvereinbarung mit den notwendigen Unterlagen durch das Praxisreferat ankerkennen lassen. Gerne wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an uns.

Neben den fachlichen Kriterien der Hochschule sollten Sie auch Ihre persönlichen Kriterien zum Auswahl einer Praxisstelle berücksichtigen. Dafür wurde gemeinsam mit Studierenden folgende Checkliste zur Wahl der Praxisstelle entwickelt.

Zur Anerkennung der Praxisstelle legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:

Ihre Ausbildungsvereinbarung muss bis zum 15. Januar im Praxisreferat vorliegen, damit rechtzeitig geprüft werden kann, ob die gewählte Praxiseinrichtung durch die KHSB anerkannt ist.

Ihre Ausbildungsvereinbarung zur Vorlage in der Praxisstelle:

Studierende der Kindheitspädagogik, die im Rahmen der studienintegrierten Praxis den Anteil der Zusatzqualifikation "Fachkraft für Teilhabe und Inklusion" ableisten wollen, verwenden bitte folgende Formulare:

Alle Studierenden in der Praxisphase müssen professionell durch eine qualifizierte Fachkraft angeleitet werden.

Für die Praxisanleitung werden folgende Berufsabschlüsse vorausgesetzt:

  • B.A. Soziale Arbeit: Dipl. oder B.A. Sozialarbeiter*in /Sozialpädagoge*in mit staatl. Anerkennung
  • B.A. Heilpädagogik: Dipl. oder B.A. Heilpädagoge*in oder Dipl. oder B.A. Sozialarbeiter*in/ Sozialpädagoge*in mit staatl. Anerkennung; ggf. Dipl. bzw. B.A. Psychologe*in, Sonder – oder Rehapädagog*in
  • B.A. Kindheitspädagogik: B.A. Kindheitspädagoge*in oder Dipl. oder B.A. Sozialarbeiter*in /Sozialpädagoge*in; ggf. Erzieher/in mit mehrjähriger Berufserfahrung und Zusatzqualifikation

Um die Praxisanleiter*innen in ihrer Rolle zu unterstützen, hat die Hochschule eine Handreichung.pdf für die Praxisanleitung von Studierenden im Praktischen Studiensemester“  aller Studiengänge entwickelt, in der auch praxisbegleitende Materialien mitveröffentlicht sind.

Alle verbindlichen Informationen zur Praxisanleitung auf Englisch finden Sie auch hier:Verbindliche Informationen zur Anleitung auf Englisch

Alle Studierenden, die ihre studienintegrierte Praxis in einem Feld der Kinder- und Jugendhilfe durchführen wollen, werden vom Träger der Praxisstelle aufgefordert werden, ein "erweitertes polizeiliches Führungszeugnis" nach § 72a SGB VIII (in Verbindung mit § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes) vorzulegen, das dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt dient.

Auch für kürzere Praxiseinsätze (z.B.: Mentoring, schulpraktische Studien, Praxisprojekte im Kinder- und Jugendbereich, u.a.) können Sie zur Vorlage des Führungszeugnisses aufgefordert werden.

Das Führungszeugnis müssen Sie persönlich bei der örtlichen Meldebehörde (Bürgerbüro, Rathaus ...) mit einer schriftlichen Aufforderung der Praxisstelle oder der KHSB beantragen.

Sollte Ihre Praxisstelle Sie nicht dazu auffordern, wenden Sie sich bitte (am besten per mail) an das Praxisreferat. Für das Aufforderungsschreiben benötigen wir folgende Angaben:

  • Ihren Vor- und Zunamen
  • Geburtsdatum
  • Matrikel-Nummer
  • Name und Anschrift der Praxisstelle

Studierende erstellen in Abstimmung mit ihren Praxisbegleitungen eine Lernzielvereinbarung, in der alle Lernziele und Inhalte sowie anstehenden Aufgaben während der Praxisphase besprochen und verbindlich geregelt werden und so den zeitlichen und inhaltlichen Rahmen für die Praxisphase bildet.

Einen Gliederungs- und Strukturvorschlag für die Lernzielvereinbarung finden Sie hier:

Studierende erstellen während der Praxisphase ein Portfolio, das den individuellen  Praxisprozess begleitet.Hinweise zum Portfolio finden Sie hier:

Die Aufgabenstellungen des Portfolios werden durch die Lehrenden des fachtheoretischen praxisbegleitenden Seminars spezifiziert. Die unbenotete Prüfungsleistung Portfolio soll bis spätestens 4 Wochen nach Praktikumsende bei dem Lehrenden der Praxisbegleitung  vollständig abgegeben sein. Bei Fragen zur Gestaltung Ihres Portfolios kontaktieren Sie gerne Ihre Lehrenden. Die Kontaktdaten finden Sie am schnellsten über das Personenverzeichnis der KHSB: https://www.khsb-berlin.de/de/personenverzeichnis

Das Praxisreferat teilt alle Studierenden in der Praxisphase handlungsfeldbezogen einem fachtheoretischen Seminar zu. Diese verpflichtenden Lehrveranstaltungen finden in der Regel montags 14-tägig von 10.00 bis 13.30 Uhr an der Hochschule statt. (Praxis-Studierende im Ausland bzw. weit außerhalb bitte individuell im Referat klären).

Die Praxis-Lehrenden des jeweiligen Seminars begleiten die Praxisphase durch fachtheoretische Inputs und Fragestellungen, die Sie in und mit Ihrer Praxisstelle bearbeiten und in Ihrer Portfolio-Mappe entsprechend der Hinweise der Lehrenden schriftlich bearbeiten und reflektieren. Darüber hinaus stehen die Lehrenden Ihnen und der Praxis zur Klärung von spezifischen Fragenstellungen in der Praxisstelle als Ansprechpartner*innen zur Verfügung.

Praxis-Lehrende_im_WS_2024/25

Supervision dient der Reflexion von Praxis, beleuchtet eine berufliche Situation bzw. Fragestellung aus verschiedenen Blickwinkeln und Kontexten und ermöglicht ein vertieftes Verstehen, so dass Wahlmöglichkeiten für das berufliche Handeln geschaffen werden.

Weiterführende Informationen zur Methode und Inhalt der Supervision finden Sie in der folgenden Erläuterung: Was ist Supervision? sowie konkrete Vorschläge für ein Vorgespräch.

Für Studierende der B.A. Studiengänge Soziale Arbeit, Heilpädagogik und Kindheitspädagogik umfasst der praxisbegleitende Supervisionsprozess 10 Supervisionseinheiten à 90 Minuten im 14-tägigen Rhythmus.

Die Studierenden organisieren sich selbst im Lauf des dritten Semesters (spätestens bis Ende Januar), d.h. vor Beginn ihrer Praxistätigkeit im vierten Semester, zu Supervisionsgruppen mit 5 (bis maximal 7) Mitgliedern. 

Für die Begleitung durch Supervision in der studienintegrierten Praxis stehen folgende Supervisor*innen zur Verfügung:

 

Für Studierende des BA Studiengangs Soziale Arbeit (dual) erstreckt sich die Supervision über 4 Semester. Verbindliche Hinweise finden Sie hier

Für die studienintegrierte Supervision stehen folgende Supervisor*innen zur Verfügung:

 

Verbindliche Hinweise für Studierende des berufsbegleitendes Studiengangs Soziale Arbeit (BbS) finden Sie hier

Für die Supervision stehen folgende Supervisor*innen zur Verfügung:

Verbindliche Hinweise für Studierende des berufsbegleitenden Studiengangs Soziale Gerontologie finden Sie hier

Für die Supervision stehen folgende Supervisor*innen zur Verfügung:

 

Hinweise und zeitliche Modelle zum Praxismodul für Studierende in der Schwangerschaft und Studieren mit Kind finden Sie hier

Die Anrechnung berufspraktischer Tätigkeit auf das Modul "Praktisches Studiensemester" erfolgt auf Antrag der*des  Studierenden bei

1. Nachweis einer fachlichen Qualifikation im Rahmen einer mehrjährigen Fachschul- oder Fachakademieausbildung mit dem Abschluss Erzieher*in, Heilerziehungspfleger*in, Heilpädagog*in, Alten- oder Krankenpfleger*in oder vergleichbarer Ausbildung

UND

2. dem Nachweis von mindestens zwei Jahren beruflicher Tätigkeit in einem Feld der Sozialen Arbeit mit mindestens 50% der tarifüblichen Arbeitszeit auf Basis der unter 1. genannten fachlichen Qualifikation

Sind die unter Nr. 1 und 2 genannten Voraussetzungen erfüllt, erfolgt eine Anrechnung im Umfang von vier Wochen auf das Praxisstudium. Bei regelmäßiger und andauernder beruflicher Tätigkeit im Umfang von mehr als 10 Stunden wöchentlich können weitere Zeiten, maximal nochmals vier Wochen auf das Praxisstudium angerechnet werden. Eine Anrechnung von mehr als 40% der für das Praxisstudium erforderlich 20 Wochen ist nicht möglich.

Die Antragstellung erfolgt über das Prüfungsamt / Prüfungsausschuss Anrechnung von berufspraktischer Tätigkeit auf das Modul "Praktisches Studiensemester"; alle erforderlichen Nachweise sind im Campus-Management-System der KHSB hochzuladen.

Beratung erfolgt gerne vorab über das Praxisreferat.

Ziel des Praxisstudiums ist nicht primär der Fremdsprachenerwerb oder spannende persönliche Erfahrungen, sondern die fachliche Anwendung, Erprobung und Reflexion  in einem professionellen Setting entsprechend der Qualifikation Ihres Studiengangs. Daher gelten für die Praxis im Ausland die gleichen inhaltlichen und strukturellen Bedingungen wie für die Praxis im Inland. - In Ländern mit Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist das studienintegrierte Pflichpraktikum nicht möglich !

Darüberhinaus beachten Sie bitte unsere unten stehenden Hinweise.

Wenden Sie sich frühzeitig - gern schon im 1. Semester - an das Praxisreferat, um die besonderen Voraussetzungen für das Modul "Praktisches Studiensemester" im Ausland klären zu können.

Zur Unterstützung Ihrer Bewerbung bei einer ausländlischen Praxisstelle haben wir ein erläuterndes Empfehlungsschreiben auf Englisch verfasst

Die Genehmigung des Praxisplatzes muss bis zum 15. Dezember Ihres dritten Semesters durch das Praxisreferat erfolgen. Verbindliche Hinweise dazu finden Sie hier

Verbindliche Hinweise für die fachtheoretische Begleitung und Supervision finden Sie hier

Sprachnachweis

Wer die studienintegrierte Praxis im Ausland erfolgreich absolvieren möchte, benötigt dazu eine gute sprachliche Vorbereitung.

Einfache Grundkenntnisse reichen nicht aus, um fachlich gut arbeiten zu können und sich an Konversation in der Landessprache beteiligen zu können.

Für die Anerkennung Ihrer Praxisstelle im Ausland sind gute Kenntnisse in der jeweiligen Landessprache deshalb unumgänglich.

Das Mindestsprachniveau vor der Ausreise = B1. Bei Sprachlevel A1 – B1 müssen Sie rechtzeitig entsprechende Sprachkurse belegen!

Das Formular für den hochschulinternen Sprachnachweis gibt eshier

Kontakt im Notfall

Mit dem Formular Kontaktdaten im Notfall möchten wir sicherstellen, dass Sie sich ausreichend mit den politischen und kulturellen Gegebenheiten in Ihrem Zielland auseinandergesetzt haben, zumindest die Hinweise des Auswärtigen Amt kennen, und sich im besten Falle dort registriert haben.

Zudem nehmen wir Kontaktdaten einer Ihnen nahenstehenden Person auf, um im Notfall innerhalb Deutschlands eine Ansprechperson kontaktieren zu können.

Informationen zu Finanzierung und Vorbereitung Auslandsaufenthalt

Um das Modul „Studienintegrierte Praxis“ abschließen zu können, sind möglichst bis Ende des jeweiligen Sommersemesters folgende Nachweise in open campus erforderlich bzw. im Praxisreferat einzureichen:

  • geforderte Teile des Portfolio, insbesondere Teil A und Teil C Portfolio_Teil_C_Empfehlung (digital im Praxisreferat einzureichen)
  • die Leistungsverbuchung für das Portfolio sowie die Bestätigung der Seminarteilnahme erfolgt über die praxisbegleitenden Lehrenden in Open Campus

Bitte beachten Sie unbedingt die Vorgabe aus der Praxisordnung, dass alle Nachweise zum Praxismodul spätestens mit Ende des auf die Praxis folgenden WS erfolgen müssen!

Für Studierende des Bachelor Studiengangs Soziale Arbeit dual ist im 5. Semester ein verpflichtendes, 6-wöchiges Praktikum bei einer alternativen Trägergruppe der Sozialen Arbeit vorgesehen. Dies bedeutet, dass Studierende mit einem Studienvertrag beim öffentlichen Dienst ihr Praktikum bei einem freien Träger absolvieren. Dies soll Studierenden ermöglichen, die Strukturen und Formen des professionellen Handelns sowohl in öffentlichen als auch in freien Trägern kennenzulernen.

Für die Rahmung der Durchführung dieses Praktikums sind den Studierenden und den Praxisstellen folgende relevante Hinweise und Formulare zur Verfügung gestellt.

Verbindliche Hinweise zum zeitlichen Rahmen, Suche der Praxisstelle, Ansprechpersonen der Hochschule, vertraglichen Regelung und Nachweis des Praktikums finden SIe hier

Die Praktikumsvereinbarung die zwischen der Dienststelle, der Praktikumsstelle, der*dem Studierenden und der Hochschule zu schließen ist finden Sie hier und als ausfüllbares Dokument hier

Die Handreichung für Praxisanleiter*innen finden Sie hier

Die Selbstauskunft zur Qualifikation der Praxisanleiter*innen finden Sie hier und als ausfüllbares Dokument hier

Die Praxisbescheinigung zum Nachweis des 6-wöchigen Praktikums finden Sie hier

Ergänzendes Angebot für B.A. Kindheitspädagogik-Studierende zur Fachkraft für Teilhabe und Inklusion

Baustein 11.2 Sprachliche Bildung und Mentoring – 4 SWS

Ganzheitliche Bildung: Didaktik und Methodik der Kindheitspädagogik

Informationen_zum_Mentoring_WS_2024/25.pdf
•    Seminar und Mentoring an der KHSB
•    Praxis- bzw. Hospitationseinsätze in einer Einrichtung entsprechend des Studiengangs
•    Umfang: 10 Termine á zwei bis drei Zeitstunden
•    Prüfungsleistung nach Absprache (Hausarbeit, Referat, Gestaltung einer Aufgabe oder Portfolio)

Mögliche Zeiten: Die Hospitationseinsätze können je nach Sprachangebot an den Montag oder Dienstag Vormittagen stattfinden; die Mittwochnachmittage stehen darüber hinaus zur Verfügung; die begleitenden Seminare werden voraussichtlich jeweils Donnerstag nachmittags an der KHSB stattfinden

Checkliste:
•    Einsatzstelle finden, damit die Hospitationseinsätze mit Beginn des Wintersemesters beginnen können (Unterstützung durch Kontakt zu den Lehrenden; Praxisstellendatenbank)
•    Verwenden Sie gern das Empfehlungsschreiben_zum_Mentoring_WS_24_25.pdf
•    evtl. Beantragung eines erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (Erläuterungen dazu: siehe oben, diese Seite)
•    evtl. Bestätigung zur Unfallversicherung für die Einsatzstelle (erhalten Sie auf Anfrage durch das Praxisreferat)
•    nach Ableistung: Mentoringbescheinigung_WS_2024/25.pdf

Praxisreferat

Anette Reck
Telefon: +49 30 50 10 10 19

Eva Lay / Caroline Dahms
Telefon: +49 30 50 10 10 30

Raum: 1.102

Kontakt: E-Mail

Öffnungszeiten:

Vorlesungsfreie Zeit:

Montag 9:30-12:30 Uhr
Dienstag  9:30-12:30 Uhr
Donnerstag  9:30-12:30 Uhr

Terminvergabe und telefonische Beratung unter +49 30 50 10 10 -19 oder -30

 

Vorlesungszeit:

Montag 9:30-12:30 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Dienstag  9:30-12:30 Uhr
Donnerstag  9:30-12:30 Uhr und 14:00-16:00 Uhr