EU-Bürger*innen und die Möglichkeiten
des Zugangs zu Leistungen nach dem SGB II/ SGB XII
Unionsbürger*innen genießen Freizügigkeit innerhalb der EU-Staaten. Die gesetzliche Grundlage in Deutschland ist das Freizügigkeitsgesetz/EU. Aber unter welchen Voraussetzungen erhalten Unionsbürger*innen in Deutschland Sozialleistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII? Ob die Ausschlussgründe im SGB II und SGB XII europarechtskonform und verfassungsgemäß sind, ist umstritten und Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren.
Im Zusammenhang stehen die geplanten Änderungen im Kindergeldrecht durch das „Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch“; dieser Gesetzesentwurf wird ebenfalls Gegenstand der Fortbildung sein.
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