Zusatzqualifikation Fachkraft für Integration

Im Rahmen des B.A.-Studiengangs Kindheitspädagogik an der KHSB kann die Zusatzqualifikation zur Fachkraft für Integration (Berlin - Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG)) erworben werden (Vermerk im Diploma Supplement). Die Zusatzqualifikation zur Fachkraft für Integration (Berlin) zielt auf die integrative Arbeit in Gruppen von Kindern mit und ohne Behinderung. Der Kompetenzaufbau für den Balanceakt der Benennung bestimmter Unterstützungsbedarfe und dem Risiko von starrer Etikettierung und Aussonderung, ist eine der Kernaufgaben von Studierenden des B.A.-Studiengangs Kindheitspädagogik an der KHSB.

Seit Sommer 2018 ist auch die KHSB berechtigt, zur Fachkraft für Integration im Rahmen des Bachelorstudiengangs Kindheitspädagogik auszubilden. Studierende der Kindheitspädagogik an der KHSB erwerben die Zusatzqualifikation zur Fachkraft für Integration durch eine Schwerpunktbildung im Studium.

Der Bachelorstudiengang Kindheitspädagogik wird an der KHSB im Sinne einer Pädagogik als inklusive gelehrt. Die inklusive Ausrichtung meint hierbei ein pädagogisches Konzept, welches auf Partizipationsmöglichkeiten und Verringerung sozialer Exklusionsrisiken aller Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Eltern und Familien unter Berücksichtigung aller Diversitätsmerkmale fokussiert. Ziel des Studiums ist ein fundierter Kompetenzerwerb, welcher Studierende befähigt, an der Transformation hin zu einem inklusiven Bildungs- und Erziehungssystem mitzuwirken.

Ein entscheidender Grundgedanke der Pädagogik als inklusive in Bildungsinstitutionen ist die gemeinsame Zuständigkeit für alle Kinder in einer Verantwortungsgemeinschaft als inklusives Team. Der Aufenthalt von Kindern mit Behinderung / Förderbedarf in Kindertagesstätten und Schule / Hort ist derzeit an eine spezielle heil- oder sonderpädagogische Qualifikation des Personals gebunden. Um auch allgemeinpädagogische Fachkräfte für diese Aufgabe zu qualifizieren, führte der Berliner Senat für Berlin die integrationspädagogische Zusatzqualifikation „Fachkraft für Integration“ zunächst für Erzieher*innen ein. Seit Sommer 2018 ist auch die KHSB berechtigt, zur Fachkraft für Integration im Rahmen des Bachelorstudiengangs Kindheitspädagogik auszubilden. Studierende der Kindheitspädagogik an der KHSB erwerben die Zusatzqualifikation zur Fachkraft für Integration durch eine Schwerpunktbildung im Studium.

Die Zusatzqualifikation zur Fachkraft für Integration (Berlin) zielt auf die integrative Arbeit in Gruppen von Kindern mit und ohne Behinderung. Dabei handelt es sich um einen Balanceakt, Unterstützungsbedarfe von Einzelnen oder vulnerablen Gruppen wie z.B. Kindern mit Behinderung zu erkennen und zu bestimmen und zugleich zu vermeiden, dass diese Personen dem pädagogischen und gesellschaftlichen Risiko von starrer Etikettierung und Aussonderung ausgesetzt werden. Die Kompetenzen hierfür zu erwerben ist eine der Kernaufgaben von Studierenden des Bachelorstudiengangs Kindheitspädagogik an der KHSB.

Zusatzqualifikation zur Fachkraft für Integration (2019)

Die Aufgaben der Fachkraft für Integration sind von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft im Rahmen der Dokumentation der Ergebnisse der „Arbeitsgruppe Integration der Berliner Jugendämter (2015) zum Verfahren der Förderung von Kindern mit
Behinderung in Kitas“ (Punkt 6 "Leistungserbringung) herausgegeben worden:

Die Facherzieherin für Integration arbeitet in der Gruppe des Kindes mit Behinderung mit der Gruppenerzieherin zusammen. Beide Erzieherinnen sind Ansprechpartnerinnen für alle Kinder. Die Arbeit in Integrationsgruppen ist eine gleichberechtigte Teamarbeit beider in der Gruppe tätigen Erzieherinnen. Integration wird als gemeinsame Aufgabe verstanden. Die Facherzieherin richtet ihr Augenmerk besonders auf das Kind mit Behinderung und unterstützt es im Gruppenalltag. Sie versteht sich als „Brückenbauerin“ zur Kindergruppe,  zu der Gruppenerzieherin und zum Team.

Die Aufgaben der Fachkraft für Integration sind die Unterstützung des Integrationsprozesses der einzelnen Kinder einschließlich der mit der Integration verbundenen Koordinationsaufgaben innerhalb und außerhalb der Einrichtung:

  • Planung und Umsetzung der Förderung des Kindes mit Behinderung
  • Zusammenarbeit mit den Gruppenerzieherinnen, dem Kita-Team, der Kita-Leiterin
  • Zusammenarbeit mit Therapeuten
  • Zusammenarbeit mit den Eltern
  • Kooperation mit anderen Fachkräften

ausführlich in: Förderung von Kindern mit Behinderung

Für das Praktikum kann aus folgenden Handlungsfeldern/ Arbeitsbereichen gewählt werden:

  • Integrative / Inklusive Kindertagesstätten
  • Integrative / Inklusive Schulen (Schwerpunktschulen, Gemeinschaftsschulen) sowie der dort angegliederte Hortbereich

Die Einrichtung sollte möglichst über eine langjährige Erfahrung der integrativen Bildung verfügen.

Der Erwerb der Zusatzqualifikation Fachkraft für Integration im Zusammenhang mit einem Praktikum im Ausland ist nur nach Einzelfallprüfung im Vorfeld des Praktikums möglich.

Zusammenfassung Fachkraft für Integration (2019)

 

Antje Rothe, Prof. Dr.

Fach- und Arbeitsgebiet:

Kindheitspädagogik

Telefon: 50 10 10 970

Raumnummer: 3.012

Antje.Rothe@KHSB-Berlin.de

 

Für die studienintegrierte Praxis:

Praxisreferat